Dilek Kalayci war von 2016 bis 2021 Gesundheitssenatorin in Berlin, nun ist sie rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Ihre Revision gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Berlin I wurde vom BGH verworfen (Beschluss vom 17. Dezember 2025 - 5 StR 515/25).
Schon Ende 2022 berichtete der Tagesspiegel über Ermittlungen wegen Verdachts der Vorteilsnahme gegen Kalayci. Zunächst hätte es Ermittlungen wegen eines Betrugsvorwurfes gegen den Inhaber einer Marketing-Agentur gegeben. Bei diesen Ermittlungen seien die Beamten auf Hinweise gestoßen, dass Kalayci die Dienste der Agentur in Anspruch genommen habe, ohne dafür zu bezahlen. Brisant wurde dieser Vorgang, weil die Agentur von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Kalayci seit 2016 vorstand, mit einer Werbekampagne beauftragt worden war. Auch ein Kalayci gut bekannter Sozialdemokrat soll als leitender Projektmanager in der Agentur tätig gewesen sein.
Kalayci und der Inhaber der Agentur wurden deshalb im April dieses Jahres vom LG Berlin I wegen Bestechlichkeit, bzw. Bestechung zu Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren, bzw. einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Planung der Hochzeitsfeier der Politikerin im Jahr 2019 durch die Agentur und der Auftrag für besagte Werbekampagne stünden in einem Zusammenhang, befand die Kammer damals. Der Ex-Senatorin seien die Kosten für Organisation der Feier nicht in Rechnung gestellt worden, weil sich der Firmenchef davon Vorteile versprochen habe.
Der BGH verwarf nun die Revisionen Kalaycis und des Agenturchefs und bestätigte damit die Berliner Gerichtsentscheidung.
Hochzeitsvorbereitungen und Werbekampagnen
Anfang 2019 hatte der Mann der damaligen Gesundheitssenatorin Kalayci das Projekt "Pflege deine Zukunft" vorgestellt. Mit dem Projekt sollten Schülerinnen und Schüler über Ausbildungsberufe im Bereich der Pflege informiert und über soziale Medien mit Ausbildungsbetrieben in Kontakt gebracht werden sollten. Kalayci entschloss sich daraufhin, dass Projekt politisch zu unterstützen. Im Jahr 2020 wurde die Agentur des Unternehmers von der Gesundheitsverwaltung mit dem Projekt beauftragt.
Parallel zu der Planung des Projekts hatte Kalayci ab Juni 2019 die Agentur mit der Gestaltung der Einladungskarten zu ihrer Hochzeitsfeier und später auch mit weiteren Dienstleistungen beauftragt, wie der BGH nun ausführte. Auf Nachfragen von Kalayci nach den Kosten habe die Agentur – in Absprache mit dem Inhaber – nicht reagiert. Die Senatorin sei danach davon ausgegangen, dass die Agentur die Dienstleistungen kostenlos erbringen wolle und habe damit ihre Zustimmung signalisiert, dass sie die Kosten ebenfalls nicht mehr erwähnte.
"Eindruck der Käuflichkeit"
Der 5. Karlsruher Strafsenat stellte fest, dass Kalayci durch die Beauftragung der Agentur bewusst dienstliche und private Belange vermischt habe. Daraus habe sie sich persönliche Vorteile versprochen. Der Inhaber der Agentur habe die Intention der damaligen Gesundheitssenatorin erkannt und Kalayci die Leistungen nicht in Rechnung stellen wollen, um seine Chancen für den Zuschlag zu dem Pflegeprojekt zu verbessern, so der Senat. Kalayci hätte im Gegenzug ihre Stellung als Gesundheitssenatorin nutzen sollen, um seine Beauftragung zu erreichen. Dadurch sei ein Eindruck von Käuflichkeit entstanden, der durch die spätere Herausgabe von Verwaltungsinterna noch verstärkt worden sei.
Zugunsten Kalaycis ging der BGH indes davon aus, dass sie sich durch die Annahme der kostenlosen Leistungen der Agentur nicht beeinflussen lassen wollte. Auch in objektiver Hinsicht habe man nicht feststellen können, dass ihre Diensthandlungen beeinflusst worden seien.
In diesem Zusammenhang berichtete der Tagesspiegel auch über weitere Ermittlungen im Umfeld der Agentur. Eine Mitarbeiterin der Senatsverwaltung und ein Funktionär einer Berliner stünden – unabhängig von den Vorwürfen gegen Kalayci – im Verdacht der Vorteilsnahme.


