Bedford-Strohm beklagt "fragwürdige Urteile"
Der Streit dreht sich um Flüchtlinge, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind. Sie pochen darauf, dass ihnen bei einer Abschiebung in ihre Heimat wegen ihres Religionswechsels Verfolgung drohe. Verwaltungsgerichte überprüfen immer häufiger, ob der Glaubenswechsel nur vorgeschoben wurde. "Immer wieder beobachten wir, dass in Gerichtsentscheidungen zu Asylverfahren absurde Fragen gestellt werden, die nicht vom Wissen über den Glauben gekennzeichnet sind", kritisierte Bedford-Strohm. "So werden bisweilen höchst fragwürdige Urteile gefällt."
Justizministerium Baden-Württemberg tritt Vorwürfen entgegen
Das baden-württembergische Justizministerium hält dagegen: Das Bekenntnis zum christlichen Glauben sei noch kein Asylgrund oder Abschiebehindernis. Ein Gericht müsse zur Überzeugung gelangen, dass dem Betroffenen in seinem Heimatland eine Verfolgung wegen seiner Religion drohe. "Ich habe ein großes Vertrauen darin, dass die Verwaltungsgerichte ihre Entscheidungen in jedem Einzelfall mit großer Sorgfalt treffen", erklärte Justizminister Guido Wolf (CDU).
Zweifel an Erkenntniswert der Abfrage religiösen Wissens
Der Richter Benjamin Karras kommt in einer Studie für die Konrad-Adenauer-Stiftung zu dem Ergebnis: "Der Erkenntniswert der Abfrage religiösen Wissens ist fragwürdig." Richter seien in der "Gefahr, eigene religiöse Vorstellungen beziehungsweise Erwartungshaltungen auf den Asylbewerber zu projizieren". Die bisher unterschiedlichen Prüfungsmaßstäbe sollten vereinheitlicht werden.