Europäischer Rechnungshof: EU-Gesetzgeber soll uneingeschränkte Überprüfung der EZB-Bankenaufsicht sicherstellen

Der Europäische Rechnungshof fordert den EU-Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihm uneingeschränkten Zugang zu Unterlagen gewährt, die er benötigt, um die ihm obliegende Aufgabe der Überprüfung der direkten Bankenaufsicht durch die EZB erfüllen zu können. Dies geht aus einer Mitteilung der EU-Prüfer vom 14.01.2019 hervor.

EZB verweigert EU-Prüfern Zugang zu wichtigen Unterlagen

Die EU-Prüfer beklagen, dass die EZB ihnen den Zugang zu wichtigen Unterlagen und Informationen wiederholt verweigert habe. Eine ordnungsgemäße Überprüfung der direkten Bankenaufsicht sei so nicht möglich. Da die Gespräche mit der EZB ins Stocken geraten seien, müsse der EU-Gesetzgeber erforderlichenfalls die geltenden Verordnungen abändern, um klarzustellen, dass der EU-Rechnungshof Einsicht in sämtliche von ihm für notwendig erachteten Unterlagen erhalten kann.

Uneingeschränkte Prüfungsbefugnisse essentiell

"Es geht uns nicht darum, die Währungspolitik zu prüfen", unterstreicht Klaus-Heiner Lehne, Präsident des Europäischen Rechnungshofs. "Doch es ist von grundlegender Bedeutung, dass wir bezüglich der Aufsichtstätigkeit der EZB über uneingeschränkte Prüfungsbefugnisse verfügen. Dies ist besonders wichtig angesichts der hohen Risiken, die für öffentliche Mittel im Falle von Bankenzusammenbrüchen bestehen, und auch angesichts der Komplexität der neuen Aufsichtsmechanismen."

Redaktion beck-aktuell, 14. Januar 2019.