Ungarns Vorgehen gegen den wichtigsten unabhängigen Radiosender des Landes, Klubradio, verstößt einem Urteil des EuGH zufolge gegen EU-Recht (Urteil vom 26.02.2026 – C-92/23). Mit dem Nein zu einer Sendelizenz habe Ungarn die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg und gaben damit Rügen der Europäischen Kommission statt. Insbesondere seien die zugrunde liegenden Regeln im ungarischen Mediengesetz nicht mit EU-Recht vereinbar.
Begleitet von internationaler Kritik hatte Klubradio im Februar 2021 den UKW-Sendebetrieb einstellen müssen und bietet sein Programm seitdem nur noch im Internet an. Zuvor hatte der Radiosender eine Verlängerung von Frequenznutzungsrechten beantragt. Der regierungsabhängige Medienrat lehnte dies ab. Seine Entscheidung begründete er mit zwei kleineren Verstößen des Senders gegen die umfänglichen Meldepflichten.
Die entsprechenden ungarischen Regeln seien aber nicht verhältnismäßig und verstoßen damit gegen EU-Recht, befand der EuGH. Denn sie schließen eine Sendelizenz-Verlängerung automatisch aus, "selbst wenn die Verstöße geringfügig und rein formal sind und bereits geahndet und behoben wurden".
Klubradio auch bei neuer Ausschreibung abgelehnt
Darüber hinaus wurde eine neue Bewerbung von Klubradio um die Funkfrequenz für ungültig erklärt – wegen Fehlern im Programmplan und einem negativen Eigenkapital von Klubradio. Dies stehe im Widerspruch zu den Grundsätzen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit, urteilte der EuGH. Denn die Ausschreibung hatte etwa gar keine bestimmten Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung gestellt.
Aus Luxemburg hieß es außerdem, dass die dem Sender vorgeworfenen Verstöße und Versäumnisse nur "geringfügige formale Ungenauigkeiten oder Aspekte betreffen, die als solche nicht dazu führen dürften, dass ein Radiosender seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann". Die ungarischen Maßnahmen verletzten daher die in der Europäischen Grundrechtecharta festgelegte Meinungs- und Informationsfreiheit.
Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban 2010 war der private Sender Klubradio regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt.


