Arzneitees dürfen kein Bio-Logo tragen

Verpackungen von pflanzlichen Arzneitees dürfen grundsätzlich nicht das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion tragen. Eine Ausnahme macht der EuGH allerdings. 

Ein deutsches Unternehmen vertreibt verschiedene pflanzliche Arzneimittel. Darunter ist auch ein Salbei-Arzneitee. Die Verpackung des Tees ist mit dem offiziellen Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion versehen. Das Unternehmen plant in der Zukunft den Verkauf weiterer Arzneitees mit diesem Logo.

Ein Konkurrenz-Unternehmen hatte vor einem deutschen Gericht beantragt, den Verkauf des Arzneitees mit Bio-Logo zu untersagen. Das Unionsrecht dem entgegen. Das deutsche Gericht fragte den EuGH (Urteil vom 26.06.2025 - C-618/23).

Unterschiedliche Regeln für Bio-Produkte und Arzneimittel

Die Luxemburger Richterinnen und Richter stellten fest, dass Arzneitees, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel anzusehen sind, grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo in den Verkehr gebracht werden dürfen. Denn pflanzlicheArzneitees fielen als Arzneimittel ausschließlich unter die Regelung der Europäischen Union über Arzneimittel. Die Regelungen über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen seien nicht anwendbar.

Die Verpackung dürfe zwar bestimmte Informationen enthalten, diese müssten aber für den Patienten wichtig sein und dürften keinen Werbecharakter haben. Informationen über die ökologische/biologische Produktion erfüllten diese Voraussetzungen nicht. Vielmehr könnte ein Bio-Logo Patienten bei Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind, zu einer Kaufentscheidung veranlassen.

Im Rahmen eines Genehmigungsverfahren für den Verkauf könne allerdings festgestellt werden, dass aus einer Produktion im ökologischen Landbau stammende heilend oder vorbeugend wirkende Stoffe sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels auswirken. Laut dem EuGH kann die zuständige Behörde in einem solchen Fall die Angabe auf der Verpackung des Arzneimittels billigen. 

EuGH, Urteil vom 26.06.2025 - C-618/23

Redaktion beck-aktuell, kw, 26. Juni 2025.

Mehr zum Thema