Der EuGH hat klargestellt, dass eine nationale Regelung, die Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern nach Hause festlegt, nicht als bloße Verkaufsmodalität einzustufen ist und den freien Warenverkehr beeinträchtigen kann (Urteil vom 18.12.2025 – C-366/24).
Hintergrund ist eine französische Ministerialverordnung vom 4. April 2023. Danach müssen Einzelhändler bei Bestellungen unter 35 Euro mindestens drei Euro für die Lieferung neuer Bücher berechnen. Bei höheren Bestellwerten darf die Lieferung nahezu kostenlos erfolgen. Amazon EU hatte die Regelung angefochten und geltend gemacht, sie verstoße gegen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Dienstleistungsrichtlinie und den Grundsatz des freien Warenverkehrs.
Der EuGH entschied, dass die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Unionsrecht nicht anhand der beiden Richtlinien zu prüfen sei, da der Unionsgesetzgeber Maßnahmen zum Schutz kultureller Vielfalt von deren Anwendungsbereich ausgenommen habe. Gleichwohl sei die Maßnahme am Primärrecht zu messen, insbesondere an den Vorschriften über den freien Warenverkehr.
Die Festlegung von Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern betreffe keine Verkaufsmodalität, sondern wirke sich auf den Gesamtverkaufspreis aus und beeinträchtige den Fernabsatz. Sie sei geeignet, Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten stärker zu belasten und den Marktzugang für Bücher aus anderen Mitgliedstaaten zu erschweren. Damit stelle sie eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung dar. Ob die Maßnahme trotz dieser Einstufung gerechtfertigt werden kann, ließ der Gerichtshof offen.


