Mehrere große Fluggesellschaften sind mit ihren Klagen gegen millionenschwere EU-Kartellstrafen vor dem EuGH gescheitert (Urteil vom 26.02.2026 – C-380/22 u.a.). Damit haben die Geldbußen von insgesamt rund 776 Millionen Euro, die die Europäische Kommission wegen unerlaubter Preisabsprachen verhängt hatte, bis auf eine Ausnahme Bestand. Der EuGH wies nahezu alle Rechtsmittel der 13 Airlines gegen ein vorheriges Urteil des EuG zurück.
Nur dem Rechtsmittel der skandinavischen SAS Cargo Group gaben die Richterinnen und Richter in Luxemburg teilweise statt, da Fehler bei der Berechnung der gegen sie verhängten Buße unterlaufen seien. Die Geldbuße wurde dementsprechend herabgesetzt. Die deutsche Lufthansa hatte von einer Kronzeugenregel profitiert und musste keine Strafe zahlen, war aber trotzdem mit einer Klage beteiligt.
Die Kommission hatte die Geldbußen für Kartellverstöße zwischen 1999 und 2006 verhängt. Bei dem Kartell ging es etwa um Aufschläge für Treibstoff und Sicherheitsleistungen sowie die Weigerung, Spediteuren eine Provision auf diese Aufschläge zu bezahlen.
Der Rechtsstreit zog sich lange hin, da ein erster Beschluss der Brüsseler Behörde aus dem Jahr 2010 zunächst vom EuG gekippt worden war. 2017 legten die Wettbewerbshüter dann einen neuen Beschluss vor, der auf die vom Gericht aufgezeigten Mängel einging und die Bußen um rund 24 Millionen Euro reduzierte.


