EuG: Red Bull kann Farbkombination blau-silber nicht als Farbmarke schützen

Der Getränkehersteller Red Bull kann eine Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen lassen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied am 30.11.2017, dass die beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht ausreichend abgegrenzt sei (Az.: T 101/15 und T 102/15). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Angabe der Farbtöne und deren Verhältnis zueinander nicht ausreichend

Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine polnische Firma – mit Erfolg. Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50 zu 50 aufgeführt, sagte ein Gerichtssprecher. Das reiche aber nicht aus. Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung der Zusammenstellung nötig.

Markenrechtsexperte: Urteil auch für andere Firmen mit bekannten Farbkombinationen relevant

Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. "Es könnte passieren, dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen", sagte Albrecht der Deutschen Presse-Agentur.

EuG - T 101/15

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2017 (dpa).