EU verklagt Deutschland wegen Gesetzgebung zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Seit Jahren bemängelt die EU-Kommission die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland. Jetzt zieht die Brüsseler Behörde die Zügel an.

Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH wegen deutscher Gesetze zur Vergabe öffentlicher Aufträge angestrengt. Trotz leichter Besserungen setze Deutschland entsprechendes EU-Recht bis heute nicht hinreichend um, teilte die Brüsseler Behörde mit. Konkret geht es um die Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU zur öffentlichen Auftragsvergabe. Deutschland hat diese durch Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) umgesetzt, jedoch nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission.

Ziel der Richtlinien ist es unter anderem, den Zugang für Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen und Konzessionen zu erleichtern, den Wettbewerb zu fördern und für Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen. Hier habe Deutschlands Umsetzung Defizite. Bemängelt wird unter anderem die Definition des "Auftraggebers" im deutschen Recht. Diese sei unklar und erschwere die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens. Öffentliche Auftraggeber müssten Bietern zudem nach Vertragsabschluss keine ausreichenden Informationen bereitstellen – ein Mangel, der laut Kommission den Zugang zu Überprüfungsverfahren erschwere. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Zugang zu Nachprüfungsverfahren, der in Deutschland mangelhaft sei.

Nach Angaben der Kommission wurde Deutschland bereits 2019 zum Handeln aufgefordert, 2021 folgte eine begründete Stellungnahme. Auch wenn unter anderem die Berechnungsmethode bei Architekturdienstleistungen angepasst wurde, hält die Kommission die bisherigen Korrekturen für unzureichend. Die Brüsseler Behörde betonte in einer Pressemitteilung, ein geregelter Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben sei für alle Seiten wichtig. Für Unternehmen schaffe er faire Bedingungen, für Behörden ermögliche er die Suche nach dem besten Angebot. Das Vertragsverletzungsverfahren wird nun den EuGH beschäftigen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 18. Juni 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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