Maximal 19 Cent/Minute für Anrufe und 6 Cent für SMS
Bereits seit 2017 müssen EU-Bürger dank der EU-Regeln für das Roaming zu Inlandspreisen auf Reisen in anderen EU-Ländern keine zusätzlichen Roamingentgelte bezahlen. Die neue Gesetzgebung begrenzt nun ab dem 15.05.2019 auch Anrufe in ein anderes EU-Land auf 19 Cent pro Minute. Nur maximal 6 Cent dürfen dann für eine SMS verlangt werden.
Besserer Schutz bei Nutzung von Skype oder WhatsApp
Darüber hinaus verschärft die Gesetzesreform bestehende Sicherheitsanforderungen, etwa für die Verschlüsselung der Inhalte, und schützt so Smartphone-Nutzer besser, auch wenn sie webbasierte Dienste wie Skype oder WhatsApp nutzen. So wird es den Angaben des EU-Parlaments zufolge in Zukunft möglich sein, eine Telefonnummer bis zu einem Monat nach Beendigung eines Vertrages aufzubewahren. Wer nach Beendigung eines Prepaid-Vertrages noch ungenutztes Guthaben hat, muss entschädigt werden. Ein Recht auf Entschädigung durch den Vertragsanbieter gibt es bei ungenügenden Leistungen.
Investitionen in Infrastruktur und 5G-Netze sicherstellen
Schließlich müssen die Mitgliedstaaten die Einführung von 5G erleichtern, indem sie bis 2020 ein geeignetes Spektrum zur Verfügung stellen. So soll das Ziel der "EU-5G-Roadmap" erreicht werden, bis 2020 in mindestens einer Großstadt in jedem EU-Land ein 5G-Netz aufzubauen. Die neuen Rechtsvorschriften sollen dafür die nötige Investitionssicherheit schaffen und die Risiko- und Kostenteilung zwischen den Telekommunikationsbetreibern fördern. So würden ausreichende Investitionen in Infrastruktur und 5G-Netze sichergestellt, meinen die Abgeordneten.
Europäischer Alarm im Fall von Katastrophen
Im Fall eines schweren Notfalls oder einer Katastrophe müssen betroffene Bürger durch SMS oder mobile Apps gewarnt werden. Die Mitgliedstaaten haben 42 Monate Zeit, um das obligatorische Mobilfunkwarnsystem für Notfälle nach Inkrafttreten der Richtlinie einzuführen.
Vorgaben innerhalb von zwei Jahren umzusetzen
Nach der endgültigen Verabschiedung durch den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie zu erlassen. Die Preisobergrenzen treten aber bereits am 15.05.2019 in Kraft.