EU-Parlament beschließt Gesetz zum besseren Schutz für Whistleblower

Das Europaparlament hat sich für einen besseren Schutz von Whistleblowern in der EU ausgesprochen. Die Abgeordneten bestätigten am 16.04.2019 in Straßburg eine Einigung, die Unterhändler vor wenigen Wochen mit den EU-Staaten ausgehandelt hatten. Das Gesetz soll unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit anwendbar sein.

Gesetz schützt bei Aufdeckung gemeinwohlschädlicher Missstände oder Verstöße

Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Anwendung findet das Gesetz unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit. Bevor die Regeln in Kraft treten, müssen die EU-Staaten noch einmal zustimmen. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die EU-Kommission vor einem Jahr einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bislang gab es nur in zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblower umfangreichen Schutz garantieren.

Meldungen können im eigenen Unternehmen oder gegenüber zuständiger Behörde gemacht werden

Den Weg, wie Whistleblower Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten. Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden. In bestimmten Fällen kann der Whistleblower sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden - etwa über die Medien. Die neuen Regeln sollen Whistleblower außerdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen.

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2019 (dpa).