EU-Kommission: Geldwäscheregeln nur unzureichend umgesetzt

Vor dem Hintergrund mehrerer Geldwäscheskandale beklagt die Europäische Kommission eine unzureichende Umsetzung entsprechender EU-Gesetze. Eine am 24.07.2019 vorgelegte Analyse der Brüsseler Behörde zeige, "dass unsere strikten Geldwäschebekämpfungsvorschriften nicht in allen Banken und allen EU-Mitgliedstaaten in gleichem Maße angewandt werden“, sagte EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis.

Mängel vor allem bei grenzüberschreitenden Fällen

Konkret bemängelt die EU-Kommission, dass einige der von Skandalen betroffenen Banken "die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht wirksam oder teilweise gar nicht befolgt haben". Bei nationalen Behörden stellte die Behörde große Unterschiede etwa mit Blick auf die eingesetzten Ressourcen oder das vorhandene Wissen fest. Die Mängel träten insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen zutage. "Wir verfügen zwar auf EU-Ebene über strenge Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, müssen aber auch sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten diese Vorschriften auch anwenden", sagte Justizkommissarin Vera Jourová.

Dänische Bank im Visier

Unter anderem die Danske Bank steht derzeit im Mittelpunkt eines der größten Geldwäscheskandale Europas. Es geht um mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche in der Niederlassung in Estland. Dort sollen rund 200 Milliarden Euro gewaschen worden sein. In mehreren Ländern laufen Ermittlungen gegen das dänische Geldhaus.

EU-Kommission prüft Umsetzung der Vierten Geldwäschelinie

Die EU-Staaten hatten bis zum 26.06.2017 Zeit, die vierte Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass Unternehmen ihre wirtschaftlichen Eigentümer klar kenntlich machen müssen und dass die Behörden der EU-Staaten leichter Informationen untereinander austauschen können. Die Kommission prüft derzeit die Umsetzung dieser Regeln.

Fünfte Geldwäscherichtlinie muss bis Januar 2020 umgesetzt sein

Zudem gibt es mittlerweile eine fünfte Geldwäscherichtlinie, die bis Januar 2020 umgesetzt werden muss. Dabei sollen unter anderem zentrale Bankkontenregister eingerichtet und die Terrorfinanzierung mit virtuellen Währungen und Prepaid-Karten erschwert werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juli 2019 (dpa).