EU-Kommission: Deutschland und 26 weitere EU-Mitgliedstaaten müssen Berufsqualifikationen leichter anerkennen

27 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen Berufsqualifikationen leichter anerkennen. Die Europäische Kommission hat am 19.07.2018 beschlossen, entsprechende Aufforderungsschreiben zu versenden, da die nationalen Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis der 27 Staaten nicht mit den EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen übereinstimmten. Die EU habe ein modernes System für die Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrung in der gesamten EU geschaffen, das nur von Litauen umgesetzt werde.

Zahlreiche Mechanismen betroffen

Die Aufforderungsschreiben betreffen nach Angaben der Kommission zentrale Themen für das Funktionieren der Richtlinie über Berufsqualifikationen, insbesondere die Einführung des Europäischen Berufsausweises, den Vorwarnungsmechanismus, den partiellen Zugang zu einer Berufstätigkeit, die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen und die Einrichtung von Beratungszentren. Qualifikationen von Fachkräften, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen oder dort Dienstleistungen erbringen möchten, müssten leichter anerkannt werden. Gleichzeitig seien dadurch die Verbraucher und Bürger besser geschützt. Die Gewährleistung einer kohärenten Anwendung dieser Regeln zum Nutzen der Bürger und der Unternehmen sei der Kommission ein besonderes Anliegen.

Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit für Reaktion

Außerdem spricht die Kommission Fragen der Transparenz und Verhältnismäßigkeit regulatorischer Hindernisse an, die sie zum Teil in ihrer Mitteilung vom Januar 2017 über die Reformempfehlungen für die Berufsreglementierung erwähnt hat. Alle Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2018.