EU-Parlament stimmt für neues EU-Klimagesetz

Die EU will bis 2050 klimaneutral werden. Damit dieses Ziel erreicht wird, hat das EU-Parlament eine Änderung des EU-Klimagesetzes beschlossen und erstmals ein verbindliches Zwischenziel für 2040 eingeführt. Nun muss nur noch der Rat zustimmen.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am Dienstag eine politische Einigung mit dem Rat unterstützt. Die EU will ein "neues verbindliches Zwischenziel für 2040 einführen", heißt es in einer Pressemitteilung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit. Bis 2040 sollen die Netto-Treibhausgasemissionen um 90% gegenüber 1990 gesenkt werden.

Um das zu erreichen, sollen die Staaten flexibler agieren können. Ab 2036 haben sie die Möglichkeit, bis zu fünf Prozentpunkte ihrer Emissionsminderungen durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern zu erbringen. Diese dürften aber nur in den Bereichen eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen. Auch dürften die Zertifikate nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar seien. Zusätzlich seien in die Änderung auch Schutzklauseln aufgenommen worden, die die Finanzierung von Projekten verhindern sollen, die den Interessen der EU widersprechen.

Gleichzeitig soll die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2 um ein Jahr, von 2027 auf 2028, verschoben werden. Es werde CO₂-Emissionen abdecken, die in Gebäuden und im Straßenverkehr entstehen.

Überprüfungen des 2040-Ziels alle 2 Jahre

Die Kommission will in Zukunft alle zwei Jahre die Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Klimaziele bewerten. Dabei sollen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und die Lage der Wettbewerbsfähigkeit der EU mit einbezogen werden. Zudem will sie Trends bei Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Privathaushalte analysieren und prüfen, inwieweit die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um das 2040-Ziel zu erreichen.

Anschließend könne die Kommission eine erneute Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen, erläutert das Parlament. Eine solche Änderung könne eine Anpassung der Ziele oder zusätzliche Maßnahmen umfassen.

Sobald auch der Rat den Text gebilligt hat, kann er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, kw, 10. Februar 2026.

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