EU-Grenzsicherheit: Parlament und Rat einig über Einführung von Ein- und Ausreisesystem

Parlament und Rat der EU haben eine Einigung über die schrittweise Einführung des Ein- und Ausreisesystems EES an den EU-Außengrenzen erzielt.

Die Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments und der polnischen Ratspräsidentschaft haben eine Einigung darüber erzielt, wie das Ein- und Ausreisesystem EES an den EU-Außengrenzen eingeführt werden soll.

Sobald das System betriebsbereit ist, soll es Daten, einschließlich biometrischer Daten wie Gesichtsbilder und Fingerabdrücke, von Drittstaatsangehörigen registrieren, die mit einem Kurzzeitvisum in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Ziel ist es, die Sicherheit zu verbessern, die Grenzkontrollen zu beschleunigen und Warteschlangen zu reduzieren.

Einführung über 180 Tage

Das EES ist eine interoperable Datenbank der EU für Grenzmanagement und -sicherheit. Perspektivisch sollen Ein- und Ausreise damit digitalisiert und das physische Abstempeln der Pässe obsolet werden. Andere Mitgliedstaaten des Schengen-Raums könnten dann zudem in Echtzeit zugreifen.

Sorge bereitete den Verhandlungsteams jedoch, dass eine gleichzeitige Einführung in allen Ländern das System an seine Grenzen bringen könnte. Während des Einführungszeitraums könnte die Einführung vorübergehend ausgesetzt werden, wenn die Wartezeiten zu lang werden oder es technische Probleme gibt, heißt es nun.

Die Mitgesetzgeber haben den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zudem weiter angepasst, um Startschwierigkeiten zu vermeiden: 10% der Grenzübertritte müssen demnach bis zum 30. Tag (statt am ersten Tag) im System erfasst sein und 35% bis zum 90. Tag.

Berichterstatterin Assita Kanko (EKR, Belgien) wird in einer Kommissionsmitteilung zitiert: "Diese Einigung über das Einreise-/Ausreisesystem ist ein wichtiger Schritt, um die EU-Außengrenzen sicherer zu machen und sicherzustellen, dass legitime Reisende nicht mit unnötigen Hürden konfrontiert werden."

Erstmals systematische Erfassung biometrischer Daten an den Außengrenzen

Das Ergebnis muss noch von beiden Mitgesetzgebern förmlich angenommen werden. Auf der Seite des Parlaments bedeutet dies eine Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, gefolgt von einer Abstimmung im Plenum. Sobald die Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind, wird die Kommission entscheiden, wann die 180-tägige Einführungsfrist beginnt.

Dies ist das erste Mal, dass biometrische Daten, einschließlich Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, systematisch an den EU-Außengrenzen erfasst werden. Die EU will damit die Zahl von Verstößen gegen Einreisebestimmungen reduzieren.

Redaktion beck-aktuell, mam, 19. Mai 2025.

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