EU einigt sich auf Standards zum Schutz von Whistleblower

Facebook-Datenskandal oder Panama Papers: Hinweisgeber auf Missstände werden in der EU künftig besser geschützt. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am 12.03.2019 in Straßburg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Whistleblowern. “Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden“, sagte EU-Kommissionsvize Frans Timmermans.

Regelung dient einheitlichem Schutz von Hinweisgebern

Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den sogenannten Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bislang gibt es nur in zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblowern umfangreichen Schutz garantieren. Bei Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider, die meist als Mitarbeiter einen privilegierten Zugang zu Informationen haben. Den Weg, wie Whistleblower Verstöße gegen EU-Recht künftig melden, können sie frei wählen. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem eigenen Unternehmen zu wenden.

In bestimmten Fällen kann sich Whistleblower direkt an Öffentlichkeit wenden

Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen eine solche Stelle zwar einrichten. Die Hinweisgeber können sich aber auch an eine zuständige Behörde wenden. Das Parlament hatte sich für mehr Wahlfreiheit in der Frage des Meldeweges eingesetzt. In bestimmten Fällen kann der Whistleblower sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden - über die Medien: Dies könnte der Fall sein, wenn die Behörden nicht angemessen auf einen gemeldeten Missstand reagieren, das öffentliche Interesse gefährdet oder das Melden an die Behörden keine Option ist. Letzteres könnte etwa der Fall sein, wenn die betroffene Behörde und der Straftäter Absprachen getroffen haben.

Neue Regeln auf Verstöße gegen EU-Recht anwendbar

Die neuen Regeln sollen Whistleblower außerdem vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen. Zudem sollen sie in möglichen Gerichtsverfahren unterstützt werden. Anwendung findet das Gesetz unter anderem bei Verstößen gegen EU-Recht im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit. Jedes Land kann die Regeln aber auf andere Felder ausweiten. EU-Staaten und Parlament müssen die Einigung noch formell bestätigen. Anschließend haben die Länder rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

DGB steht hinter dem verbessertem Whistleblower-Schutz

Die Nichtregierungsorganisation Transparency International begrüßte den verbesserten Whistleblower-Schutz: “Heute ist ein historischer Tag für jene, die Korruption und Fehlverhalten aufdecken“, sagte Nick Aiossa von Transparency International EU. Er lobte auch, dass die Hinweisgeber nicht gezwungen sind, sich zuerst an eine Stelle im eigenen Unternehmen zu wenden. Der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold sagte: “Die Enthüllungen der vergangenen Jahre wären nicht möglich gewesen ohne mutige Menschen, die alles aufs Spiel setzten und sich von Repressalien nicht einschüchtern ließen.“ Auch das Urteil des Deutschen Gewerkschaftsbunds fiel positiv aus: “Eine solche Regelung macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen und diese gleichzeitig vollen Schutz genießen“, sagte Annelie Buntenbach aus dem DGB-Vorstand.

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2019 (dpa).