EU: Einheitliches Patentgericht ab Juni in Luxemburg

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) für Streitigkeiten rund um Patente in der EU wird am 1. Juni In Luxemburg seine Arbeit aufnehmen. Es soll in einem einheitlichen Verfahren für alle zunächst 17 beteiligten EU-Mitgliedstaaten über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem Europäischen Patentübereinkommen und dem neuen EU-Einheitspatent entscheiden.

Luxemburg als "Justizzentrum" der EU weiter gestärkt

Zur offiziellen Eröffnungsfeier am 30. Mai haben sich zahlreiche europäische Politiker angekündigt, unter anderem Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Das Berufungsgericht und die Kanzlei des Einheitlichen Patentgerichts haben ihren Sitz in direkter Nähe des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Europäischen Staatsanwaltschaft. Damit werde die Position Luxemburgs als "Justizzentrum" der EU weiter gestärkt, hieß es in der Mitteilung des Staatsministeriums in Luxemburg. Deutschland hatte das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht Mitte Februar ratifiziert.

Justizministerium: Besserer Schutz bei geringeren Kosten

Das EU-Einheitspatent biete Schutz in allen teilnehmenden Staaten für weniger als 5.000 Euro für die ersten 10 Jahre Laufzeit, erläutert das Justizministerium. Und auch die Rechtsdurchsetzung werde einfacher und kostengünstiger, denn zukünftig könne in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung eines Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbunden werden. In gleicher Weise könne auch die Wirksamkeit des Schutzrechts mit Wirkung für alle Mitgliedstaaten überprüft werden, damit Unternehmen im gemeinsamen Markt ihre wirtschaftlichen Entscheidungen zügig auf rechtssicherer Basis treffen können. Das EPG trete als weitere Option neben die nationalen Gerichtsbarkeiten, so dass nationale und europäische Rechtsprechung einander ergänzen werden. Die nationalen Gerichte in Deutschland blieben weiterhin zuständig für Streitigkeiten über deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt werden. In einer Übergangsfrist könnten auch Klagen aus Europäischen Bündelpatenten weiterhin vor den nationalen Gerichten geführt werden.

Erstinstanzliche Kammern in den teilnehmenden Mitgliedstaaten

Nach Angaben des Luxemburger Staatsministeriums unterstützen bisher 24 der 27 Mitgliedstaaten das Gericht. 17 Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Erstinstanzliche Kammern werden in den teilnehmenden Mitgliedstaaten eingerichtet - in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 30. Mai 2023 (ergänzt durch Material der dpa).