Kontrollen an deutsch-französischer Grenze: NGOs klagen

Grenzkontrollen an deutschen EU-Binnengrenzen – aus Sicht der GFF nicht nur ein Verstoß gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Rechtsstaatsprinzip. Jetzt klagt die Bürgerrechtsorganisation, gemeinsam mit zwei Menschenrechtsorganisationen und einer Betroffenen.

Im vergangenen Jahr hatten nach Österreich, Tschechien und der Schweiz auch Deutschland und Frankreich Kontrollen an ihren EU-Binnengrenzen eingeführt. Menschen, die – zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit – die deutsch-französische Grenze überqueren wollen, können seither jederzeit kontrolliert werden. Hiergegen hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Equal Rights Beyond Borders und einer Betroffenen Klage eingereicht, wie die GFF am Montag in einer Pressemitteilung bekanntgab.

Die Kontrollen liefen dem Prinzip der Freizügigkeit und damit einem der Kerngedanken der EU zuwider, heißt es in der Mitteilung. Die GFF und die beiden Menschenrechtsorganisationen sehen zudem das Rechtsstaatsprinzip verletzt: Was eigentlich nur im Fall einer ernsten Bedrohung und als letztes Mittel zum Einsatz kommen dürfe, sei zur Routine geworden.

Zudem seien die Kontrollen an den Binnengrenzen oft diskriminierend. Denn besonders betroffen seien People of Color. Personen würden zudem oftmals ohne klaren Grund zurückgewiesen, ungeachtet ihrer Dokumente, ihres Schutzbedarfs oder anderer Rechte. Zudem mündeten die Kontrollen "nicht selten" in rechtswidrigen Zwangsmaßnahmen, Gewalt und Inhaftierung. Die Organisationen halten all das für rechtswidrig und klagen nun.

Im Januar hatte Deutschlands Nachbar Luxemburg angekündigt, gegen die deutschen Grenzkontrollen Einspruch bei der EU-Kommission einzulegen. Zuvor hatte die Union in einem Fünf-Punkte-Plan angekündigt, die Grenzkontrollen fortzusetzen und Asylsuchende konsequent zurückzuweisen. Wie die GFF mitteilt, hat die EU-Kommission die Maßnahme der Grenzkontrollen bisher nicht infrage gestellt.

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. November 2025.

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