EuGH-Generalanwalt: Zeugen Jehovas müssen bei Besuchen Datenschutz beachten

Die Zeugen Jehovas müssen sich nach Einschätzung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an geltende Datenschutzbestimmungen halten. Ausnahmen wie es sie etwa bei der Datenerhebung zu ausschließlich persönlichen Zwecken gebe, könnten nicht gelten, heißt es in den Schlussanträgen vom 01.02.2018. Damit könnten Betroffene unter anderem die Speicherung ihrer Daten bei der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas untersagen (Az.: C-25/17).

Mitglieder der Glaubensgemeinschaft ziehen von Tür zu Tür

Die umstrittene christliche Gemeinschaft der Zeugen Jehovas wurde Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegründet und hat weltweit mehrere Millionen Mitglieder. Sie glauben an einen bald bevorstehenden Weltuntergang. Kritiker sehen in den Zeugen Jehovas eine autoritäre Organisation, die blinden Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. Die Zeugen Jehovas ziehen auch von Tür zu Tür, um religiöse Gespräche zu führen.

Notizen zu Name, Anschrift, Datum und Inhalten der Gespräche

Konkret ging es hier um einen Fall in Finnland. Die dortigen Zeugen Jehovas machen sich bei ihren Besuchen Notizen zu Name, Anschrift und Datum des Besuchs, aber auch zu Inhalten der Gespräche, insbesondere über religiöse Überzeugungen und Familienverhältnisse. Der finnische Datenschutzbeauftragte ist der Meinung, dass dies europäischem Datenschutzrecht unterliege.

Verstoß gegen EU-Recht

Der EuGH-Generalanwalt schloss sich der Ansicht an. Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas sei zudem für die von ihren Mitgliedern erhobenen Daten zuständig – selbst dann, wenn die Notizen nicht zentral gesammelt würden. In der entsprechenden EU-Datenschutzrichtlinie ist unter anderem vorgesehen, dass Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen. Betroffene müssen zudem ihre Einwilligung dafür geben. Ein Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet.

EuGH, Schlussanträge vom 01.02.2018 - C-25/17

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2018 (dpa).