Ermittler zerschlagen mutmaßliches Geldwäschenetzwerk

Bei der "Operation Chargeback" wurden 18 Personen festgenommen. Die Beschuldigten sollen Kreditkartendaten missbraucht und über Schein-Abos mehr als 300 Millionen Euro erbeutet haben. Auch deutsche Zahlungsdienstleister sollen kompromittiert worden sein.

Im Rahmen der international koordinierten "Operation Chargeback" sind Ermittlungsbehörden gegen drei mutmaßliche Geldwäschenetzwerke vorgegangen. Dabei wurden am 4. November in neun Ländern über 60 Objekte durchsucht und 18 Haftbefehle vollstreckt. Das melden das Bundeskriminalamt, die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die Financial Intelligence Unit (FIU) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Die Netzwerke sollen zwischen 2016 und 2021 Kreditkartendaten von rund 4,3 Millionen Personen missbraucht haben. Über professionell betriebene Schein-Webseiten zu Streaming-, Dating- und Unterhaltungsangeboten seien fingierte Abonnements abgeschlossen worden. Die monatlichen Abbuchungen seien bewusst niedrig und mit unklaren Verwendungszwecken versehen gewesen, um eine Entdeckung zu erschweren.

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden vier große deutsche Zahlungsdienstleister kompromittiert. In einem Fall sei eine Software zur Geldwäsche implementiert worden. Der Schaden belaufe sich auf über 300 Millionen Euro. Weitere Transaktionen im Umfang von rund 750 Millionen Euro konnten nicht realisiert werden.

Mehr als 100.000 Geldwäschetaten 

Die inkriminierten Gelder wurden laut Mitteilung über zahlreiche Konten in Deutschland geleitet, um ihre Herkunft zu verschleiern. Insgesamt sollen mehr als 100.000 Geldwäschetaten begangen worden sein. In Deutschland wurden 29 Objekte durchsucht, fünf Haftbefehle vollstreckt und Vermögenswerte von über 35 Millionen Euro gesichert.

Das Verfahren wird seit Dezember 2020 geführt und richtet sich gegen 44 Beschuldigte aus mehreren Staaten. Darunter befinden sich Mitglieder der mutmaßlichen Netzwerke, Verantwortliche deutscher Zahlungsdienstleister, Vermittler und ein selbstständiger Risk Manager.

Die Ermittlungen basieren auf Analysen der FIU, die auffällige Muster aus Verdachtsmeldungen erkannte und an die Strafverfolgungsbehörden sowie die BaFin weiterleitete. Die BaFin unterstützte das Verfahren mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen Geldwäsche im digitalen Zahlungsverkehr.

Aufsicht und Strafverfolgung verzahnt

Die BaFin verhängte Geschäftsbeschränkungen und Geschäftsverbote. Nach eigenen Angaben wurden die betrügerischen Aktivitäten bereits seit 2021 vollständig unterbunden. Die Beschuldigten seien nicht mehr in den betroffenen Finanzinstituten tätig.

Die Behörden betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit. Die FIU habe mit dem Prinzip "Follow the money" entscheidende Hinweise geliefert. Eurojust und Europol unterstützten den Einsatz.

Redaktion beck-aktuell, js, 5. November 2025.

Mehr zum Thema