Der Equal Pay Day, also der Tag, bis zu dem deutsche Arbeitnehmerinnen im Vergleich zu ihren Kollegen ohne Lohn gearbeitet haben, rutscht seit einigen Jahren immer weiter nach vorn. 2015 war der Equal Pay Day noch am 20. März, 2025 schon am 7. März. In diesem Jahr findet er am 27. Februar statt. Das ist gut so – denn es bedeutet, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern kleiner wird. Die für Juristinnen unerfreuliche Nachricht: In der Anwaltschaft fällt der Gender Pay Gap jedoch weiterhin größer aus als in anderen Branchen.
Branchenübergreifend: Gender Pay Gap von 16%
Frauen haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2025 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16% weniger verdient als Männer. Mit 22,81 Euro erhielten sie einen um 4,24 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (27,05 Euro). Während der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap in der Privatwirtschaft in Westdeutschland bei rund 17% liegt, beträgt er in Ostdeutschland nur 5%. Im Öffentlichen Dienst ist er mit 4% am geringsten.
Für die Verdienstunterschiede gibt es mehrere Gründe: Frauen arbeiten etwa häufiger in schlechter bezahlten Berufen, öfter in Teilzeit und erreichen seltener Führungspositionen als Männer. Rechnet man diese Merkmale aus der Statistik heraus, ergibt sich daraus der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap. Demnach verdienten Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie im Jahr 2025 im Durchschnitt pro Stunde allerdings noch immer 6% weniger als ihre Kollegen.
Anwältinnen verdienen über 20% weniger als Kollegen
Auch in der deutschen Anwaltschaft ist die Entgeltgleichheit trotz teilweise in Rekordhöhe gestiegenen Gehältern noch immer nicht erreicht. Im Gegenteil: Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verdienten Anwältinnen – egal ob selbstständig oder angestellt – im Jahr 2024 immer noch über 20% weniger als ihre Kollegen. Das ergibt sich aus der STAR-Erhebung 2025.
Demnach erzielten selbstständige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Durchschnitt einen Honorarumsatz von 200.000 Euro. Während Männer dabei 224.000 Euro erwirtschafteten, mussten sich Frauen mit 141.000 Euro begnügen – ein (unbereinigter) Gender Pay Gap von 37%.
Ein ähnliches Bild ergibt sich auch bei den angestellten Anwältinnen und Anwälten. Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen lag 2024 bei 82.000 Euro. Männer kamen dabei auf 94.000 Euro, Frauen verdienten mit 71.000 Euro im Schnitt 24,47% weniger. Dieser Unterschied verschwindet auch dann nicht, wenn man nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt: Dabei kamen Männer durchschnittlich auf 97.000 Euro, während Frauen im Schnitt 76.000 Euro erzielten. Der im Hinblick auf die Arbeitsstunden bereinigte Gender Pay Gap liegt in dieser Konstellation also immer noch bei 21,6%.
Männer bearbeiteten dabei durchschnittlich mehr Mandate als Frauen. Auch beim Honorarumsatz pro Mandat zeigen sich Unterschiede: Männer erzielten hier 3.048 Euro pro Fall, Frauen lediglich 1.832 Euro.
Gender Pay Gap im Unternehmen etwas geringer
Bei den Unternehmensjuristinnen und -juristen lag das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen bei 123.000 Euro. Auch hier fällt der (unbereinigte) Gender Pay Gap deutlich aus: Männer erzielten 132.000 Euro, während Frauen 106.000 Euro verdienten – eine Differenz von rund 20%.
Zu ähnlichen Ergebnissen kam schon 2022 ein Gehaltsreport des Personaldienstleisters Hays mit dem Deutschen Institut für Rechtsabteilungen und Unternehmensjuristen (diruj). Demnach verdienten Unternehmensjuristen ohne Personalverantwortung im Durchschnitt 90.500 Euro, weibliche Pendants jedoch durchschnittlich nur 78.100 Euro im Jahr, also etwa 16% weniger. Noch größer fiel der Gender Pay Gap bei den General Counsel aus. Männer erhielten durchschnittlich 177.500 Euro, Frauen 140.400 Euro und damit 26% weniger.
Gehaltsunterschiede in Großkanzleien wachsen mit Seniorität
Auch bei Anwältinnen und Anwälten in großen Wirtschaftskanzleien gibt es Differenzen zwischen den Geschlechtern. Nach Angaben des Azur-Magazins müssten vollzeitbeschäftigte Wirtschaftsanwältinnen den Equal Pay Day strenggenommen am 22. Januar begehen. Bis dahin arbeiten weibliche Associates im Durchschnitt über alle Berufsjahre gerechnet ohne Bezahlung. Dass der Gender Pay Gap hier geringer ausfällt als im Bundesdurchschnitt dürfte unter anderem daran liegen, dass Großkanzleien junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger oft mit fixen Einstiegsgehältern locken.
Die Azur-Associates-Umfrage 2023 ergab, dass Frauen bereits im ersten Berufsjahr mit durchschnittlich 3.000 Euro weniger pro Jahr in den Beruf starteten. Bis zum elften Berufsjahr verdienten sie im Durchschnitt 11.000 Euro weniger als ihre Kollegen. Bei einer Vollzeittätigkeit ergibt sich daraus ein bereinigter Gehaltsunterschied von rund 8%.
Der unbereinigte Gender Pay Gap fällt auch in Wirtschaftskanzleien deutlich größer aus. Berücksichtigt man alle Associates – also auch die, die in Teilzeit arbeiten – verdienen Frauen schon im siebten Berufsjahr rund 16% weniger als ihre männlichen Kollegen. Im elften Berufsjahr liegt der unbereinigte Gender Pay Gap dann bei knapp 25%. Die Differenz zwischen den Geschlechtern steigt mit der Seniorität also an.
Gibt es einen Lichtblick?
Zu ganz ähnlichen Ergebnissen kommt auch eine wissenschaftliche Studie zur "Jungen Anwaltschaft" des Soldan Instituts aus dem Jahr 2024. Doch der Institutsdirektor Matthias Kilian hat für Juristinnen auch eine gute Nachricht: In der Befragung habe es beim Einstiegsgehalt erstmals keine signifikanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern gegeben. "Das Delta beim Einstellungsgehalt hat sich im Vergleich zu den Vorbefragungen 2004 und 2012 immer weiter geschlossen", erläutert Kilian. In der weiteren Erwerbsbiografie zeige sich der Gender Pay Gap zwar wiederum deutlich, aber auch hier habe er sich von 24% auf 17% verringert.
Dabei verweist auch Kilian auf die Faktoren, die zur Berechnung des bereinigten Gender Pay Gaps angeführt werden. Es gelte zu bedenken, dass "Frauen überdurchschnittlich häufig in einkommensschwächeren Rechtsgebieten" spezialisiert seien. Die Differenz beim Einkommen zwischen Anwältinnen und Anwälten beruhe daher "partiell nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dem Rechtsgebiet".
Kilian betont jedoch ebenfalls, dass der Gender Pay Gap in größeren Kanzleien "immer noch erheblich" sei. Auch wenn dort "typisch 'weibliche' Rechtsgebiete" nicht so stark vertreten seien (z. B. Familien-, Sozial-, Migrations- oder Medizinrecht). "Hier gilt allerdings, dass man bestimmte nur mittelbar geschlechtsbedingte Faktoren berücksichtigen muss", so Kilian. Als Beispiele nennt er etwa Zusatzqualifikationen und Noten, "bei denen Männer besser aufgestellt sind als Frauen".


