AG Würzburg: Empörung nach mildem Urteil gegen Todesfahrer

Ein für Kritiker zu mildes Urteil gegen einen alkoholisierten Unfallfahrer hat im Netz eine Welle der Empörung ausgelöst. Am 23.10.2019 wurde ein 21-jähriger Angeklagter vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässigen Vollrauschs zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro und einem weiteren Jahr Führerscheinentzug verurteilt. Er hatte laut Gericht im April 2017 nach einem Weinfest im unterfränkischen Untereisenheim mit fast drei Promille Alkohol im Blut eine junge Frau überfahren und dadurch getötet.

Junge Frau wurde 13 Meter weit in Feld geschleudert

Die 20-Jährige war zu Fuß auf dem Nachhauseweg von dem damals 18 Jahre alten Fahranfänger auf einer Ortsstraße mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst und laut Anklage durch den Aufprall 13 Meter weit in ein Feld geschleudert worden.

Staatsanwaltschaft legte Berufung ein

Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Sie hatte für den Angeklagten zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung gefordert. "Wir warten die Urteilsbegründung ab. Unter Umständen werden wir ein neues Gutachten zur Schuldunfähigkeit des Angeklagten fordern", sagte Staatsanwalt Thorsten Seebach am 24.10.2019 auf Anfrage. Geprüft werde noch, ob auch gegen die Urteile für die drei mitangeklagten Mitfahrer des Todesfahrers Berufung eingelegt werde. Sie waren wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 2.000 Euro verurteilt worden. Ohne für die Schwerverletzte Hilfe zu holen, hatten sie sich in der Unfallnacht zu Hause schlafen gelegt.

Psychiatrischer Gutachter schloss wegen Volltrunkenheit auf Unzurechnungsfähigkeit 

Ein psychiatrischer Gutachter hatte den Angeklagten im Prozess wegen dessen Volltrunkenheit als schuldunfähig eingestuft. Daher könne er nicht für die Tötung belangt werden, es bleibe nur die fahrlässige Volltrunkenheit, begründete das Gericht das Urteil.

Scharfe Kritik an Urteil in sozialen Medien

In Hunderten Postings in sozialen Netzwerken kritisierten Internet-User das Urteil scharf. Eine schrieb: "Ich finde es schlimm. Da wird gesoffen, dann ans Steuer gesetzt. Und wenn was passiert, heißt es unzurechnungsfähig."

Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2019 (dpa).