Das geht aus den "Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform" hervor. Der Berichts-Entwurf liegt der dpa vor, auch Bild, die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichteten vorab darüber. Generell sollen Sozialleistungen schneller und unkomplizierter zugänglich werden. Insgesamt formuliert die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 26 konkrete Empfehlungen. Um die Ziele zu erreichen, schlägt sie "einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt" vor. Noch am Montag sollen die Vorschläge an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.
Für jeden soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben - die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge auf Unterstützung stellen. Eine komplette Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission nicht zu Schlechterstellungen kommen.
Einfachere Leistungen
Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.
"Konsequente Digitalisierung" ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich "einen digitalen Neustart des Sozialstaats". So soll ein zentrales Anlauf- und Service-Portal eine digitale Antragstellung ermöglichen.
"Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker", verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollen profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.
"Neustart beherzt angehen"
Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen, heißt es. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, "hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen".
"Wir sind froh, dass die Sozialstaatskommission eine ambitionierte Einigung erreicht hat, die geprägt ist von konkreten Vorschlägen der Vereinfachung", erklärte die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa. "Die Verwaltung wird effizienter, und für die Menschen werden die Sozialleistungen einfacher zugänglich und besser verständlich. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken." Bei der Umsetzung der Reformvorschläge müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass das soziale Schutzniveau insgesamt wirklich gewahrt wird.


