Eltern dürfen Aktivitäten ihrer Kinder in sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren

Mehrere Millionen Minderjährige sind bei Facebook, Instagram und Co. aktiv – oft ohne Wissen der Eltern. Aber auch wenn die Eltern Bescheid wissen, dürfen sie die Aktivitäten ihrer Kinder in den sozialen Medien nur begrenzt kontrollieren. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein (DAV) in einer Mitteilung vom 08.06.2017 hin.

Eltern dürfen Kindern ab 13 Jahren Zugang zu sozialen Medien nicht verbieten

"Ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Eltern ihren Kindern den Zugang zu sozialen Medien nicht verbieten", erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. "Richteten sich Kinder unter 13 Jahren aber heimlich einen Zugang zu Facebook oder einem anderen Netzwerk ein, könnten die Eltern diesen sperren lassen", so der Anwalt weiter.

Nutzungskontrolle ebenfalls begrenzt

Auch wie Kinder über 13 Jahren die sozialen Medien nutzen, dürfen Mütter und Väter nicht kontrollieren, heißt es bei der Deutschen Anwaltsauskunft weiter. "Die Persönlichkeitsrechte des Kindes wiegen in diesem Fall schwerer als die Erziehungsrechte der Eltern", erläutert Walentowski. Die Deutsche Anwaltauskunft rate Eltern deshalb, mit Kindern frühzeitig das Gespräch über die Chancen und Risiken sozialer Medien zu suchen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2017.