"Elitist Britain": Eliteschulen bilden oberste Richterinnen und Richter aus
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Die obersten Richterinnen und Richter in Großbritannien rekrutieren sich nach wie vor in großer Zahl aus den Absolventinnen und Absolventen von Privatschulen. Das ergibt der Bericht "Elitist Britain 2025" der gemeinnützigen Organisation Sutton Trust.

Der zentrale Befund des Berichts: 62% der obersten Richterinnen und Richter ("Senior Judges") in Großbritannien haben eine private Schulbildung genossen. Zur höchsten Justizebene gehören in Großbritannien: Die oberste Richterin ("Lady Chief Justice"), der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs ("Supreme Court"), das oberste Berufungsgericht ("Court of Appeal"), sowie das Obergericht von England und Wales ("High Court of Justice"). Den 62% stehen lediglich 7% der britischen Gesamtbevölkerung gegenüber, die eine Privatschule besuchen.

Die Untersuchung macht deutlich, dass der Zugang zu den Spitzenpositionen der britischen Justiz stark durch Herkunft und Bildung geprägt bleibt. Nur gut ein Fünftel der obersten Richterinnen und Richter besuchte eine staatliche Gesamtschule ("comprehensive school"), obwohl dies für fast 90% der Bevölkerung der übliche Bildungsweg ist. Auch die anschließende akademische Laufbahn ist eng verknüpft mit den traditionellen Eliteuniversitäten. Drei Viertel der obersten Richterinnen und Richter haben ihren Abschluss entweder in Oxford oder in Cambridge erworben.

Trotzdem gab es in den letzten Jahren eine leichte Öffnung der Branche. Der Anteil der Senior Judges, die von Privatschulen kommen, lag 2014 noch bei 71%. Die obersten Richterinnen und Richter, die eine staatliche Gesamtschule besuchten, machten damals lediglich 4% aus.

Sutton Trust ist enttäuscht und macht Lösungsvorschläge

Katy Hampshire, Programmdirektorin bei Sutton Trust, zeigte sich – wie unter anderem The Law Society Gazette berichtet – dennoch ernüchtert: "Es ist enttäuschend, dass die oberste Richterschaft trotz der Bemühungen der vergangenen Jahre, den Zugang zum Rechtswesen zu erweitern, weiterhin zu den elitärsten Berufsgruppen in Großbritannien gehört. Oberste Richter verfügen über erheblichen Einfluss, daher ist es entscheidend, dass sie die Bevölkerung, der sie dienen, besser repräsentieren."

Die 1997 gegründete Organisation setzt sich dafür ein, die Durchlässigkeit zwischen den sozialen Schichten zu verbessern und die Bildungsgerechtigkeit voranzutreiben. 2006 rief Sutton Trust das Programm "Pathway to Law" ins Leben, das unter anderem über Beratung, Mentoring und die Vermittlung von Praktikumsplätzen den Zugang zu den juristischen Berufen erweitern will. Es wird von zwölf Universitäten in Zusammenarbeit mit zehn Partnerorganisationen aus der Rechtsbranche durchgeführt.

Lady Chief Justice Baroness Carr betonte nach Medienangaben, dass Vielfalt in der Justiz Priorität haben müsse. Ihr Ziel sei eine Justiz, in der sich niemand aufgrund von persönlichem oder beruflichem Hintergrund als "weniger" wahrgenommen fühlen sollte.

Als mögliche Lösungsansätze schlägt der Bericht unter anderem vor, den Equality Act 2010 umzusetzen. Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten sollen außerdem verpflichtet werden, über den sozioökonomischen Hintergrund ihrer Belegschaft und über Einkommensunterschiede zu berichten. Zudem soll die britische Regierung Berufsberatung sowie außerschulische Aktivitäten in den Lehrplan der Schulen aufnehmen und unbezahlte Praktika von über vier Wochen verbieten.

Privilegierte Anwaltschaft in Deutschland

Und wie sieht es in der Anwaltschaft aus? 21% der britischen Anwältinnen und Anwälte haben nach Angabe der Rechtsanwaltsaufsichtsbehörde ("Solicitors Regulation Authority") eine Privatschule besucht – das sind immer noch deutlich mehr als der Bevölkerungsdurchschnitt von 7%.

Auch wenn in Deutschland die Anzahl derjenigen, die eine Privatschule besuchen, deutlich geringer ausfällt, ist auch hierzulande das Thema Bildungsgerechtigkeit in Anwaltschaft und Justiz ein großes Thema. So ergab eine Studie an der London School of Economics, dass 85% der An­wäl­tinnen und Anwälte in Wirtschaftskanzleien aus pri­vi­le­gier­ten Fa­mi­li­en stammen. Aus der Mittelschicht stammt nur 8%, aus Arbeiterfamilien kommen lediglich 7%. Jeder Fünfte hat mindestens ein juristisch ausgebildetes Elternteil. Das Auffälligste: Unter anderen "Eliteberufen" wie beispielsweise Ärztinnen und Geschäftsführern stammen rund 46% der Beschäftigten aus Mittelschichtsfamilien. Die Undurchlässigkeit zwischen den Bildungsschichten scheint also ein juristenspezifisches Problem zu sein.

Der Bericht "Elitist Britain 2025" zeigt ebenfalls einen Vergleich mit anderen Branchen. So beträgt der Anteil derjenigen, die eine Privatschule besuchen und jetzt in einem sogenannten Top-Job arbeiten, 36%. Verglichen mit den 62% der obersten Richterinnen und Richter eine deutliche Differenz. Selbst im britischen Oberhaus ("House of Lords") genossen "nur" 52% eine private Schulbildung. Im britischen Unterhaus ("House of Commons") sind es 62%. Die einzige Berufsgruppe, die eine minimal höhere Privatschul-Quote aufweist als die obersten Richterinnen und Richter, ist mit 63% das britische Militär ("armed forces").

Redaktion beck-aktuell, Dr. Jannina Schäffer, 19. September 2025.

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