EGMR weist Eilantrag nach 147 Tagen Hungerstreik ab

Zwei vor 147 Tagen in den Hungerstreik getretene türkische Akademiker bleiben weiter in Untersuchungshaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnte es am 02.08.2017 ab, auf ihr Ersuchen hin die Regierung in Ankara in einer Eilentscheidung zur Freilassung aufzufordern. Begründet wurde das damit, dass die beiden nach Auskunft der Regierung am 28.07.2017 aus dem Gefängnis in ein Krankenhaus in Ankara verlegt wurden. Der Aufenthalt dort stelle kein unmittelbares Risiko dar, Schaden an Leib und Leben zu nehmen.

Protest gegen Entlassungen

Die Universitätsdozentin Nuriye Gülmen und der Grundschullehrer Semih Özakca waren am 09.03.2017 aus Protest gegen ihre Entlassungen aus dem Staatsdienst in den Hungerstreik getreten. Zuerst demonstrierten sie vor dem Menschenrechtsdenkmal in Ankara. Ende Mai 2017 wurden sie mit der Begründung verhaftet, sie seien Mitglieder in einer Terrororganisation.

Zustand lebensbedrohlich

Gülmen und Özakca nehmen nur Wasser, Zucker, Salz und Vitamin B zu sich und hatten angekündigt, die Aktion fortzusetzen, bis sie ihre Arbeit zurückerhalten. Ihr Gesundheitszustand ist kritisch. Aus dem Straßburger Beschluss geht hervor, dass der Gerichtshof seit Eingang der Eilanträge Ende Juni 2017 mehrere medizinische Untersuchungen der beiden in Kliniken in Ankara durchgesetzt hat. Demnach ist ihr Zustand inzwischen lebensbedrohlich.

Bitte um Ende des Hungerstreiks

Die Richter fordern die türkische Regierung auf, Gülmen und Özakca alle notwendige Unterstützung zur Verfügung zu stellen und ihnen Zugang zu Ärzten ihrer Wahl zu ermöglichen. Die Akademiker bittet das Gericht, ihren Hungerstreik zu beenden. Ihre Beschwerden würden mit hoher Priorität bearbeitet.

Redaktion beck-aktuell, 3. August 2017 (dpa).