EGMR: Keine Einwände gegen Flutung von Kulturstätte in Türkei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt sich der Überflutung der 12.000 Jahre alten Kulturstätte Hasankeyf in der Türkei nicht in den Weg. Die Straßburger Richter wiesen am 21.02.2019 eine Beschwerde von Vorkämpfern der Rettung der Stätte im antiken Mesopotamien als unzulässig zurück (Az.: 6080/06). 

Aktivisten sehen Menschenrecht auf Bildung verletzt

Die Kläger hatten die Einstellung des Baus des Ilisu-Staudamms in der osttürkischen Provinz Batman gefordert. Sobald der Damm am Tigris fertig ist, soll die Kulturstätte Hasankeyf geflutet werden. Dagegen führten die Beschwerdeführer unter anderem ins Feld, dass mit dem Verschwinden der Stadt und ihren Artefakten das Menschenrecht auf Bildung der kommenden Generationen verletzt werde.

EGMR verneint individuelles Recht auf Schutz einzelner Kulturdenkmäler

Die Straßburger Richter folgten der Argumentation der Aktivisten nicht. Aus den Bestimmungen der EMRK lasse sich kein individuelles Recht auf Schutz einzelner Kulturdenkmäler ableiten, heißt es in der Entscheidung.

Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2019 (dpa).