EGMR verurteilt Deutschland wegen unzureichender Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizei und Fußballfans

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen einer unzureichenden Untersuchung von Zusammenstößen zwischen Polizisten und Münchener Fußballfans verurteilt. Den beiden Klägern – zwei Fans – sprach er am 09.11.2017 in Straßburg eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro zu (Az.: 47274/15).

Polizisten setzten Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Fußball-Fans ein

2007 hatten Polizisten nach einem Fußballspiel zwischen dem FC Bayern München und dem TSV 1860 München Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Fans eingesetzt. In der Folge wurde unter anderem wegen Körperverletzung ermittelt, zu einer Anklage kam es aber nicht. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen wurde 2015 nicht zur Entscheidung angenommen. Problem war, dass die beiden Fans jene Beamten, die sie angegriffen haben sollen, nicht identifizieren konnten, da diese Schutzhelme mit Visier und Uniformen ohne Namensschilder oder sichtbare Identifikationsnummern getragen hatten.

EGMR: Ermittlungen waren unzureichend

Die Straßburger Richter kritisierten, dass dieser "Einsatz von behelmten Polizisten ohne identifizierende Merkmale und die daraus resultierenden Schwierigkeiten" während der Ermittlungen nicht ausreichend ausgeglichen worden seien. So sei Videomaterial nur teilweise ausgewertet worden, zudem seien nicht alle Beamte befragt worden.

EGMR, Urteil vom 09.11.2017 - 47274/15

Redaktion beck-aktuell, 9. November 2017.