EGMR: Spanien darf weiter umgehend nach Marokko abschieben

Spanien darf nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in seiner Exklave Melilla Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen. Dieses Vorgehen verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte die Große Kammer des Gerichtshofes am 13.02.2020 in Straßburg mit. Sie widersprach damit einem Urteil aus dem Jahr 2017. Darin hatte die Kammer des EGMR entschieden, dass die sogenannten "Push-backs" oder Kollektivausweisungen gegen die Konvention verstoßen. Die spanische Regierung hatte daraufhin beantragt, dass der Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs weitergeleitet wird (Az.: 8675/15, 8697/15, BeckRS 2020, 1169).

Direkte Übergabe an marokkanische Grenzbeamte

Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht, wurden dann von der spanischen Guardia Civil festgenommen, ohne Verfahren oder Rechtsschutz nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben.

ECCHR: Dramatische Kehrtwende des Gerichts

Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. "Der EGMR verweigert Flüchtlingen und Migranten alle Rechte", sagte Generalsekretär Wolfgang Kaleck nach Bekanntwerden des Urteils. Die Entscheidung ignoriere die Realität an den europäischen Grenzen und insbesondere die Situation der Afrikaner südlich der Sahara an der spanisch-marokkanischen Grenze. Anwalt Carsten Gericke, der die Männer vor Gericht vertrat, sprach von einer dramatischen Kehrtwende des Gerichtshofs.

EGMR: Bewusste Einreise über nichtlegalen Weg

Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, erklärte dagegen der EGMR. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab.

EGMR, Urteil vom 13.02.2020 - 8675/15

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2020 (dpa).