Direkte Übergabe an marokkanische Grenzbeamte
Die Beschwerde gegen Spanien hatten zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR eingereicht. Sie hatten den Gerichtsunterlagen zufolge im August 2014 Stunden auf dem Grenzzaun verbracht, wurden dann von der spanischen Guardia Civil festgenommen, ohne Verfahren oder Rechtsschutz nach Marokko gebracht und dort den marokkanischen Grenzbeamten übergeben.
ECCHR: Dramatische Kehrtwende des Gerichts
Die Beschwerde wurde vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. "Der EGMR verweigert Flüchtlingen und Migranten alle Rechte", sagte Generalsekretär Wolfgang Kaleck nach Bekanntwerden des Urteils. Die Entscheidung ignoriere die Realität an den europäischen Grenzen und insbesondere die Situation der Afrikaner südlich der Sahara an der spanisch-marokkanischen Grenze. Anwalt Carsten Gericke, der die Männer vor Gericht vertrat, sprach von einer dramatischen Kehrtwende des Gerichtshofs.
EGMR: Bewusste Einreise über nichtlegalen Weg
Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, erklärte dagegen der EGMR. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab.