Eine Schweizer Mutter hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage der Frau am 18.01.2018 als unbegründet zurück (Az.: 22338/15).
Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens
Die Klägerin hatte argumentiert, Aufklärungsunterricht in der zweiten Klasse komme zu früh. Damit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Dagegen führten die Richter ins Feld, dass Sexualkundeunterricht dem wichtigen Ziel diene, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Lehrer in der Schweiz seien außerdem gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen. Der Unterricht sei daher nicht "systematisch" und stehe nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen.
EGMR, Urteil vom 18.01.2018 - 22338/15
Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2018 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Münster, Sexualkunde, Befreiung, BeckRS 2015, 45887
OLG Hamm, Schulpflicht, Sexualkunde, Fernbleiben, Ordnungswidrigkeit, BeckRS 2013, 11325
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG Minden weist Klage eines Baptisten auf Befreiung der Tochter vom Sexualkundeunterricht ab, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.09.2013, becklink 1028788