EGMR: Mutter darf Kind nicht von Sexualkundeunterricht befreien lassen

Eine Schweizer Mutter hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage der Frau am 18.01.2018 als unbegründet zurück (Az.: 22338/15).

Keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Die Klägerin hatte argumentiert, Aufklärungsunterricht in der zweiten Klasse komme zu früh. Damit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Dagegen führten die Richter ins Feld, dass Sexualkundeunterricht dem wichtigen Ziel diene, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen. Die Lehrer in der Schweiz seien außerdem gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen. Der Unterricht sei daher nicht "systematisch" und stehe nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen.

EGMR, Urteil vom 18.01.2018 - 22338/15

Redaktion beck-aktuell, 18. Januar 2018 (dpa).