EGMR: Moskau muss wegen Ausweisung von Georgiern Millionen-Entschädigung zahlen

Wegen der massenhaften Ausweisung von Georgiern im Jahr 2006 muss Russland Georgien zehn Millionen Euro zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 31.01.2019 (Az.: 13255/07). Das Geld müsse an die mindestens 1.500 klar identifizierbaren Opfer der Ausweisungen verteilt werden.

Grundrechtsverstoß schon 2014 festgestellt

Die Straßburger Richter hatten schon im Jahr 2014 geurteilt, dass Russland mit der kollektiven Ausweisung von Georgiern gegen Grundrechte verstoßen habe (NVwZ 2015, 569). Die Entscheidung über die Entschädigung wurde jedoch vertagt. Georgien hatte geklagt, weil von September 2006 bis Ende Januar 2007 mehr als 4.600 Georgier in Russland festgenommen und abgeschoben worden waren. Auslöser der Krise war die Festnahme von vier russischen Offizieren in Tiflis, denen Spionage vorgeworfen wurde.

EGMR wirft Russland Willkür bei Festnahmen vor

Russland hat mit den Ausweisungen dem damaligen Richterspruch zufolge mehrere Grundrechte verletzt: das Verbot menschenunwürdiger Behandlung, das Verbot kollektiver Ausweisung und das Recht auf Freiheit und Sicherheit. "Im Herbst 2006 haben die russischen Behörden gezielt georgische Staatsangehörige festgenommen, inhaftiert und ausgewiesen", schlussfolgerten die Richter. Die Festnahmen seien willkürlich gewesen, die Haftbedingungen der Georgier vor der Abschiebung menschenunwürdig.

Zwischenstaatliche Verfahren vor EGMR selten

Beschwerden von Staaten gegeneinander sind in Straßburg eher selten. Es sei auch erst das zweite Mal, dass der Gerichtshof über eine Entschädigung in einem solchen zwischenstaatlichen Verfahren zu entscheiden habe, hieß es. Derzeit sind noch zwei weitere Beschwerden Georgiens gegen Moskau anhängig. In einer davon geht es um Übergriffe auf Zivilisten nach dem fünftägigen Krieg um die von Georgien abtrünnige Provinz Südossetien im Sommer 2008.

EGMR, Urteil vom 31.01.2019 - 13255/07

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2019 (dpa).