Weil italienische Behörden eine junge Drogensüchtige nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung und
Kinderprostitution geschützt haben, muss das Land nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 30.000 Euro
Schmerzensgeld zahlen. Gerichte und soziale Einrichtungen hätten
nicht schnell genug gehandelt und nicht alle erforderlichen Maßnahmen
getroffen, um die damals 15-Jährige vor Übergriffen und Missbrauch zu
bewahren, urteilten die Straßburger Richter am 01.02.2018 (Az.: 54227/14).
Mädchen bekam keinen Heimplatz
Geklagt hatte eine 1997 geborene Italienerin. Im Januar 2014
wurde die damals alkohol- und drogensüchtige Jugendliche Opfer einer
Gruppenvergewaltigung. Eigentlich hätte sie zu diesem Zeitpunkt
bereits auf gerichtliche Anordnung in einem speziellen Heim
untergebracht sein sollen. Dort hatte sie jedoch keinen Platz
bekommen. Auch nach der Vergewaltigung weigerte sich ein anderes
Heim, die Jugendliche aufzunehmen, weil es sich nicht im Stande sah,
Drogensüchtige zu versorgen.
EGMR, Urteil vom 01.02.2018 - 54227/14
Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2018 (dpa).