EGMR: Jugendliche nicht vor Missbrauch geschützt – Italien verurteilt

Weil italienische Behörden eine junge Drogensüchtige nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung und Kinderprostitution geschützt haben, muss das Land nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Gerichte und soziale Einrichtungen hätten nicht schnell genug gehandelt und nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die damals 15-Jährige vor Übergriffen und Missbrauch zu bewahren, urteilten die Straßburger Richter am 01.02.2018 (Az.: 54227/14).

Mädchen bekam keinen Heimplatz

Geklagt hatte eine 1997 geborene Italienerin. Im Januar 2014 wurde die damals alkohol- und drogensüchtige Jugendliche Opfer einer Gruppenvergewaltigung. Eigentlich hätte sie zu diesem Zeitpunkt bereits auf gerichtliche Anordnung in einem speziellen Heim untergebracht sein sollen. Dort hatte sie jedoch keinen Platz bekommen. Auch nach der Vergewaltigung weigerte sich ein anderes Heim, die Jugendliche aufzunehmen, weil es sich nicht im Stande sah, Drogensüchtige zu versorgen.

EGMR, Urteil vom 01.02.2018 - 54227/14

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2018 (dpa).