Länder müssen für Aufklärung sorgen
Beschwerde eingereicht hatten ein staatenloser Palästinenser und ein Saudi-arabischer Staatsbürger. Sie hatten jeweils geltend gemacht, in den Geheimgefängnissen misshandelt worden zu sein. Beide sind mittlerweile im umstrittenen US-Gefangenlager Guantánamo auf Kuba interniert. Rumänien muss dem Saudi 100.000 Euro Entschädigung zahlen, Litauen dem Palästinenser 130.000 Euro. Beide Länder müssen die Umstände aufklären, unter denen die Häftlinge auf ihr Staatsgebiet kamen, wie sie behandelt wurden und auf welchem Wege sie das Land wieder verlassen haben.
Litauen erwägt Einspruch
Sowohl die verurteilten Staaten als auch die Beschwerdeführer können binnen drei Monaten gegen die Entscheidung des Gerichts vorgehen. Litauen erwägt bereits einen Einspruch. "Wir werden die Situation wirklich genau prüfen und analysieren", sagte Justizminister Elvinas Jankevicius der Agentur BNS am 31.05.2018 in Vilnius. Eine parlamentarische Untersuchungskommission in dem EU-Land hatte 2010 festgestellt, dass die litauische Staatssicherheit der CIA dabei geholfen hat, in einem Gebäude nahe Vilnius geeignete Räumlichkeiten zur Inhaftierung von Gefangenen einzurichten. Doch gebe es keine Beweise, dass die Einrichtung dafür genutzt wurde, hieß es damals.
Beide Männer sind Terrorverdächtige
Der Palästinenser wird von den USA verdächtigt, an der Planung der Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 beteiligt gewesen zu sein. Er wurde 2002 in Pakistan festgenommen. Der Mann aus Saudi-Arabien soll Anschläge auf ein US-Militärschiff und einen französischen Öltanker begangen haben und wurde im Oktober 2002 in Dubai aufgegriffen.
EGMR: CIA zahlte Geld für Beherbergung
Die Richter skizzieren in ihrem Urteil das System der US-Geheimgefängnisse. Über die Jahre habe die CIA den Regierungen mehrerer Länder Geld dafür gezahlt, dass sie solche Internierungsstätten beherbergen, teilte das Gericht mit. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass in Litauen von Februar 2005 bis März 2006 ein solches CIA-Gefängnis existierte, in Rumänien von September 2003 bis November 2005.
Gericht geht von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen aus
Damit gehen nach Ansicht der Richter zahlreiche Menschenrechtsverletzungen einher. So hätten die Länder das Folterverbot missachtet. Zwar seien die Insassen der CIA-Einrichtungen in den beiden Ländern vermutlich weniger schwer misshandelt worden als anderswo. Doch die Behörden hätten es dem Geheimdienst erlaubt, die Männer an andere Orte zu bringen - wo erneut Folter oder auch die Todesstrafe gedroht hätten. Die Gefangenschaft im Geheimen widerspreche zudem fundamental der Menschenrechtskonvention. Beide Häftlinge wurden immer wieder an neue versteckte Orte gebracht, bevor sie schließlich nach Guantánamo kamen.
Kläger berichten von brutaler Folter
Beide Kläger hatten zu einem früheren Zeitpunkt von brutaler Folter während ihrer jahrelangen CIA-Gefangenschaft berichtet. Einer von beiden machte geltend, er sei einem Arzt zufolge dabei viermal beinahe gestorben. Er verlor ein Auge.