EGMR: Britische Internetüberwachung verletzt Menschenrechte

Das britische System zur massenhaften Internet-Überwachung hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern verletzt. Zu diesem Urteil kam am 13.09.2018 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 58170/13, 62322/14 und 24960/15). Das System, mit dem sich der britische Geheimdienst Zugang zu riesigen Datenmengen verschaffte, habe gegen das Recht auf Privatleben verstoßen, so der EGMR. Dass die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt worden waren, stelle indes keinen Verstoß gegen Menschenrechte dar.

Keine Entscheidung zu aktuellem britischen Überwachungssystem

Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der britische Geheimdienst in großem Umfang Informationen aus Kabeln abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten ausgetauscht. Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer verstößt, hätten die Richter nicht untersucht, sagte ein Gerichtssprecher. Es habe in der Zwischenzeit eine umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar seien. Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten. Sowohl London als auch die Beschwerdeführer können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

EGMR, Urteil vom 13.09.2018 - 58170/13

Redaktion beck-aktuell, 13. September 2018 (dpa).