EGMR: Autistisches Kind hat kein Recht auf Besuch einer Regelschule

Eine Französin, die für ihr autistisches Kind ein Recht auf den Besuch einer Regelschule durchsetzen wollte, ist vor Gericht gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies ihre Beschwerde in Straßburg am 24.01.2019 als unbegründet zurück (Az.: 2282/17).

Mutter sah Menschenrecht auf Bildung verletzt

Das Kind wird seit 2013 in einer Spezialeinrichtung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen unterrichtet. Seine Mutter sah sein Menschenrecht auf Bildung verletzt, weil die französischen Behörden es nicht auf eine Regelschule gehen lassen wollten.

EGMR: Lehrmethoden an Beeinträchtigung angepasst

Dieser Argumentation folgten die Straßburger Richter nicht. In der speziellen Einrichtung seien die Lehrmethoden an die Beeinträchtigung des Kindes angepasst. Zudem habe das Kind, als es noch an einer Regelschule unterrichtet wurde, kaum Kontakt zu anderen Schülern gehabt, habe weder gelesen noch geschrieben.

Fehlende Ressourcen an Regelschulen waren nicht ausschlaggebend

Die französischen Behörden hätten die besonderen Bedürfnisse des Kindes gegen den möglichen Nutzen einer Regelschule abgewogen – und seien zu dem Schluss gekommen, dass eine Spezialeinrichtung besser geeignet sei. Fehlende Ressourcen an Regelschulen seien für die Entscheidung nicht ausschlaggebend gewesen.

EGMR, Urteil vom 24.01.2019 - 2282/17

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019 (dpa).