Mutter sah Menschenrecht auf Bildung verletzt
Das Kind wird seit 2013 in einer Spezialeinrichtung für Schüler mit besonderen Bedürfnissen unterrichtet. Seine Mutter sah sein Menschenrecht auf Bildung verletzt, weil die französischen Behörden es nicht auf eine Regelschule gehen lassen wollten.
EGMR: Lehrmethoden an Beeinträchtigung angepasst
Dieser Argumentation folgten die Straßburger Richter nicht. In der speziellen Einrichtung seien die Lehrmethoden an die Beeinträchtigung des Kindes angepasst. Zudem habe das Kind, als es noch an einer Regelschule unterrichtet wurde, kaum Kontakt zu anderen Schülern gehabt, habe weder gelesen noch geschrieben.
Fehlende Ressourcen an Regelschulen waren nicht ausschlaggebend
Die französischen Behörden hätten die besonderen Bedürfnisse des Kindes gegen den möglichen Nutzen einer Regelschule abgewogen – und seien zu dem Schluss gekommen, dass eine Spezialeinrichtung besser geeignet sei. Fehlende Ressourcen an Regelschulen seien für die Entscheidung nicht ausschlaggebend gewesen.