Macron-Porträts gestohlen: Klimaprotest, aber auch Diebstahl

Um auf den Klimawandel aufmerksam zu machen, entwendeten Umweltaktivisten in Frankreich aus Rathäusern das offizielle Porträt des französischen Präsidenten. Allesamt wurden wegen Diebstahls verurteilt. Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt das nicht, entschied der EGMR.

Bei den Protestaktionen in Frankreich hatten sich die verurteilten Klimaaktivisten jeweils in einer Gruppe in ein Rathaus begeben und dort das offizielle Porträt Emmanuel Macrons abgehängt und mitgenommen. Teils erfolgte das in Anwesenheit von Journalisten, teils machten die Aktivisten selbst Aufnahmen, die sie in den Sozialen Medien veröffentlichten. Mit der Aktion wollten die Klimaschützer auf die aus ihrer Sicht verfehlte Klimapolitik Frankreichs hinweisen. "Klima, soziale Gerechtigkeit, raus mit Macron" hieß es zum Beispiel auf einem Banner, das sie bei einer der Aktionen in die Kamera hielten.

Die französischen Gerichte ahndeten die Taten jeweils als gemeinschaftlichen Diebstahl und verhängten Geldstrafen, die sich zwischen 200 und 500 Euro bewegten, allerdings ausgesetzt wurden. Die Aktivisten sehen sich durch die Verurteilungen in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und machten dies vor dem EGMR geltend.

Dieser sah keinen Grund zum Einschreiten. Den Verurteilungen lägen Diebstahlsstraftaten zugrunde, wobei erschwerdend hinzukomme, dass diese gemeinschaftlich begangen wurden. Dass die Taten im Rahmen eines landesweiten Protests begangen wurden, hätten die Strafgerichte ebenso berücksichtigt wie, dass das Porträt des Präsidenten symbolischen Wert habe und auch ein bloßes Abhängen genügt hätte, um die Klima-Botschaft zu vermitteln. Die Strafgerichte hätten ihre Entscheidungen hinreichend begründet. Willkür sei nicht zu erkennen. Zudem seien die Geldstrafen niedrig gewesen und sogar ausgesetzt worden. Viel mildere Sanktionen hätten nicht zur Verfügung gestanden, Art. 10 EMRK sei nicht verletzt (Urteil vom 03.07.2025 – 40899/22, 41621/22 and 42956/22).

EGMR, Urteil vom 03.07.2025 - 40899/22; 41621/22; 42956/22

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. Juli 2025.

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