EDV-Gerichtstag sieht Fortentwicklung der Justiz-IT als wesentliche Zukunftsfrage

Der 28. Deutsche EDV-Gerichtstag, der vom 18.09. bis zum 20.09.2019 in Saarbrücken stattfindet und unter dem Motto "Digitalisierung und Recht – Herausforderungen und Visionen" steht, befasst sich im Rahmen der Projektgruppe "LegalVision" mit Perspektiven beim Einsatz moderner IT in der Justiz. Die Fortentwicklung der Justiz-IT sei eine wesentliche Zukunftsfrage, so der Gerichtstag.

Digitaler Strafgerichtssaal  

Im Rahmen des diesjährigen EDV-Gerichtstages an der Universität des Saarlandes kommt es zur ersten "LegalVision Proof of Concept – Show". Während der gesamten Fachtagung sei der „Digitale Strafgerichtssaal“ im Audimax aufgebaut, berichten die Organisatoren. Dort würden Kernfunktionen wie etwa die automatische Aufzeichnung und Protokollierung der Hauptverhandlung, die umfassende Visualisierung von Akten und Beweismitteln im Gerichtsaal und die Nutzung virtueller Realität zur Erschließung von Tatortgegebenheiten umgesetzt. 

Elektronische Anzeigeerstattung per Chatbot

Außerdem solle ein interaktiver Chatbot präsentiert und mit ihm aufgezeigt werden, wie die Erstattung von Strafanzeigen intelligent und bürgernah umgesetzt werden könne. "Wir wollten daher eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit der Anzeigeerstattung für den Bürger entwickeln, die gleichzeitig eine ausreichende Beweissicherung zur Prüfung des Anfangsverdachts ermöglicht. Zu diesem Zweck wurde als Hilfestellung für Strafanzeigen der Chat-Bot ʻJustitiaʼ entwickelt“, erklärt Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW). Der Chat-Bot führe durch die Anzeigeerstattung, frage die erforderlichen Angaben ab, sichere Screenshots, rufe die zugehörigen Daten von den sozialen Plattformen ab und führe diese in einem standardisierten Anzeigeformular zusammen. "Strafverfolgung setzt – gerade bei dem derzeit heiß diskutierten Thema Hass und Hetze im Internet – immer voraus, dass die Strafverfolgungsbehörden überhaupt Kenntnis von möglichen Straftaten erhalten", so Hartmann.

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2019.