beck-aktuell: US-Präsident Trump sorgt gerade wieder für viel Wirbel, weil er die Insel Grönland aus geostrategischen Gründen für sich beansprucht. Frau Professor Peters, beginnen wir ganz einfach: Was ist Grönland völkerrechtlich?
Prof. Dr. Anne Peters: Grönland ist ein autonomes Gebiet, das zu Dänemark gehört und als sogenanntes Überseeterritorium an die EU angebunden ist. Es war früher eine Kolonie und hat sich Schritt für Schritt mehr Selbstständigkeit erarbeitet. Seit 2009 gilt das Selbstverwaltungsgesetz, das Grönland als eigenständiges Territorium mit innerer Autonomie definiert. Gleichzeitig stellt das Gesetz klar: Die Grönländer sind ein Volk im völkerrechtlichen Sinne und haben damit ein Selbstbestimmungsrecht – einschließlich der Entscheidung über mögliche Unabhängigkeit.
beck-aktuell: Das heißt, Grönland ist kein Staat?
Peters: Genau, kein eigener Staat. Aber es genießt umfassende Selbstverwaltung. Und das Selbstbestimmungsrecht bedeutet: Über ein mögliches Unabhängigwerden – oder eben auch über einen Verkauf – könnte allein das grönländische Volk entscheiden.
"Einen Kauf fremden Staatsgebiets hat es seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr gegeben"
beck-aktuell: Wenn wir über den "Kauf" sprechen: Wie funktioniert der Erwerb fremden Staatsgebiets heute völkerrechtlich?
Peters: Das hat es seit dem 19. Jahrhundert in dieser Form nicht mehr gegeben. Damals gab es Gebietskäufe – Helgoland–Sansibar ist das klassische Beispiel – und die USA haben große Territorien gekauft. Aber das Völkerrecht hat sich massiv verändert. Territorium gilt längst nicht mehr als "Eigentum" eines Herrschers. Deshalb ist umstritten, ob ein Verkauf heute überhaupt noch zulässig wäre. Es gibt keine klare Abschaffung, aber starke Zweifel, ob moderne völkerrechtliche Prinzipien einen solchen Vorgang überhaupt erlauben.
beck-aktuell: Manche würden sagen: Klassische Regeln tauchen wieder auf. Schließlich haben wir Akteure wie Putin oder Trump, die in Großräumen denken. Können alte Muster zurückkehren?
Peters: Nicht ausgeschlossen, aber vieles, was Sie erwähnen – etwa die Großraumtheorie – war nie geltendes Völkerrecht, sondern politische Rhetorik. Richtig ist aber: Das Völkerrecht hängt stark von Machtverhältnissen ab. Wir erleben gerade einen beschleunigten Umbruch. Manche Entwicklungen bahnen sich seit Jahren an, wurden aber durch Ereignisse wie Ukraine und Gazakrieg zugespitzt. Das Völkerrecht ist historisch schichtweise gewachsen; alte Strukturen werden selten abgeschafft, sondern überlagert. Deshalb ist manchmal schwer erkennbar, was noch gilt.
"Eigentümer Grönlands ist das grönländische Volk"
beck-aktuell: Wem gehört Grönland, wenn man es kaufen wollte?
Peters: Dem grönländischen Volk. Völker gelten spätestens seit den 1970er‑Jahren als völkerrechtliche Subjekte – also als Rechtspersonen, die Rechte und Pflichten haben können. Jede Entscheidung über das Territorium müsste daher demokratisch legitimiert sein.
beck-aktuell: Und diese Entscheidungen ließen sich beeinflussen – etwa durch Geld. Was wäre, wenn man den Grönländerinnen und Grönländern Geld anbietet, damit sie zustimmen?
Peters: Stimmenkauf ist ein bekanntes Phänomen, etwa in internationalen Organisationen. Für Volksabstimmungen gibt es kein spezifisches Verbot, aber nach allgemeinen Grundsätzen wäre es eine unzulässige Wahlbeeinflussung. Eine solche Abstimmung wäre bemakelt. Ein "hartes" Recht dagegen fehlt jedoch; das macht die Lage kompliziert.
"Verträge können wegen Zwang oder Bestechung anfechtbar sein"
beck-aktuell: Könnte man ein solches Ergebnis dann anfechten – etwa nach der Wiener Vertragsrechtskonvention?
Peters: Die Wiener Vertragsrechtskonvention gilt nur für schriftliche Verträge zwischen Staaten. Hier wäre Vertragspartner wohl das grönländische Volk, vertreten durch seine Regierung. Dennoch kodifiziert die Konvention Prinzipien des Gewohnheitsrechts. Das bedeutet: Zwang oder Bestechung könnten die Wirksamkeit eines solchen Vertrags infrage stellen. Aber man müsste im Detail prüfen, ob das wirklich greift.
beck-aktuell: Und wenn es Unregelmäßigkeiten gäbe – was wäre der Rechtsweg?
Peters: Das ist die Achillesferse des Völkerrechts: Es gibt keine obligatorische Gerichtsbarkeit. Der Internationale Gerichtshof kann nur angerufen werden, wenn Staaten zugestimmt haben – und Völker wie die Grönländer können ihn nicht anrufen. Für Menschenrechtspakte gibt es Überwachungsausschüsse, die "Views" erlassen. Aber diese sind nicht rechtsverbindlich, auch wenn sie nach Treu und Glauben berücksichtigt werden müssen.
beck-aktuell: Würde Trump irgendeine Entscheidung respektieren?
Peters: Ehrlich gesagt: Nein. Er würde weder ein Urteil noch eine Empfehlung beachten. Und genau das ist gefährlich. Es ist neu, dass ein so wichtiger Akteur wie die USA das Völkerrecht gar nicht mehr in seine Argumentation einbezieht, sondern völlig außen vor lässt.
"Ich nehme Trumps Grönland-Idee durchaus ernst"
beck-aktuell: Was ist Ihr Bauchgefühl: Wird es einen Kauf, eine Annexion oder gar nichts geben?
Peters: Trump baut gerne Drohkulissen auf und zieht dann zurück. Er hat rechtliche Möglichkeiten – etwa über das Truppenstationierungsabkommen –, die er nutzen kann, ohne das Völkerrecht zu brechen. Ich nehme aber ernst, dass er Grönland haben will. Allerdings ist es unattraktiv, Bürger eines Landes ohne funktionierende Gesundheitsversorgung zu werden. Die grönländische Bevölkerung lehnt das klar ab. Wahrscheinlicher ist, dass er Druck ausübt, damit andere NATO‑Staaten ihre Präsenz erhöhen – was ja bereits passiert.
beck-aktuell: In der FAZ liest man, das Völkerrecht sei trotz allem stabil. Aber was bedeutet es, wenn Selbstbestimmungsrecht und Gewaltverbot mehrfach verletzt werden?
Peters: Man muss genau hinschauen, welche Normen verletzt werden und von wem. Wenn ein Kleinstaat das Gewaltverbot bricht, ist das schlimm, aber nicht systemgefährdend. Wenn die USA es tun, sieht es anders aus. Viele technische Normen funktionieren weiterhin reibungslos – Diplomatie, Verkehrsregeln, Vertragsverfahren. Das sieht man nur nicht, weil es unspektakulär ist. Aber: Wenn ein Staat wie die USA völlig aus dem System auscheckt und nicht einmal mehr rechtlich argumentiert, ist das gefährlicher als ein offener Rechtsbruch. Und wenn andere Staaten nicht protestieren, schwächt das die Normen weiter.
beck-aktuell: Frau Professor Peters, vielen Dank für diese Einordnung.
Prof. Dr. Anne Peters ist Rechtswissenschaftlerin mit Schwerpunkt im Völkerrecht. Sie ist Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Die Fragen stellte Dr. Hendrik Wieduwilt.
Das Gespräch hören Sie auch in der aktuellen Folge 80 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.


