Diskussionspapier vorgestellt: NRW will Arbeitsgerichte zusammenstutzen
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NRW hat viele Arbeitsgerichte, aber immer weniger Arbeit für sie. Nun will die Landesregierung zahlreiche Standorte zusammenlegen und stellte dafür am Mittwoch ihre Pläne vor. Die historisch bedeutsamen Bezirke Köln und Düsseldorf sollen ebenfalls zusammengeführt werden.

Das Justizministerium NRW hat am Mittwoch die zweite Stufe des Beteiligungsprozesses zur Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit gestartet. Minister Benjamin Limbach (Grüne) stellte gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte ein Diskussionspapier vor, das konkrete Vorschläge für eine neue Gerichtsstruktur enthält.

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW ist historisch stark zergliedert: Rund 700 Beschäftigte verteilen sich auf 33 Standorte. Viele Gerichte sind sehr klein, mit vier oder weniger Richterinnen und Richtern. Der Personalbestand ist in den letzten zehn Jahren um 10% gesunken, die Verfahrenszahlen sogar um über 20% bei Urteilsverfahren und 43% bei Beschlussverfahren.

Diese Struktur führt laut Justizministerium zu Problemen: Falle an kleinen Standorten ein Wachtmeister oder eine Rechtspflegerin aus, könne die Sicherheit oder die Bearbeitung von Anträgen nicht mehr gewährleistet werden. Hinzu komme eine veränderte "Präsenzkultur", sprich eine zunehmend digitale Verfahrensführung und flexible Arbeitsmodelle der Beschäftigten.

Limbach betont weiterhin gute Erreichbarkeit

Aus diesem Grund hatte das Justizministerium im Juni bereits angekündigt, die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit überdenken zu wollen, und dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt. Im anschließenden Beteiligungsverfahren hatten Betroffene aus diversen Bereichen – etwa Personal- und Richtervertretungen, Anwaltschaft und Verbände – die Möglichkeit, sich in den Prozess einzubringen. Nun steht als Ergebnis dieser ersten Verfahrensstufe das Diskussionspapier.

Bereits vor der öffentlichen Präsentation am Mittwoch hatten sich zahlreiche Stimmen aus Medien, Anwaltschaft und Politik kritisch zu den Plänen des Ministeriums geäußert. Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, meldete sich am Montag zu Wort, nachdem die Inhalte des Diskussionspapiers durch den Kölner Stadtanzeiger berichtet worden waren: "Sollte Justizminister Limbach diese Pläne wirklich wahrmachen, dann droht der Justiz in NRW ein regelrechter Kahlschlag", kritisierte sie. "Der Zugang zum Recht würde nicht nur deutlich erschwert, sondern vom Justizminister persönlich versperrt. Rechtsuchende, Unternehmen, Beschäftigte, Richter – sie alle müssten künftig große Entfernungen und weite Fahrten in Kauf nehmen und sich vermutlich auch noch in lange Schlange stellen. Das ist für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar."

Justizminister Limbach mühte sich indes bei der Vorstellung am Mittwoch, den Eindruck zu zerstreuen, der Zugang zum Recht werde durch die Reform beschnitten. "Wer sich an ein Arbeitsgericht wendet, der befindet sich meist in einer schwierigen Lebenssituation mit viel Unklarheit", so Limbach. "In einer solchen Situation muss zumindest der Rechtstaat Planbarkeit bieten. Es ist unsere Pflicht, diesem Anspruch gerecht zu werden. Unser Maßstab an unsere Arbeitsgerichtsbarkeit ist einfach: erreichbar sein, rechtzeitig entscheiden, verlässlich handeln." Gleichwohl könne sich auch die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht frei machen von neuen Entwicklungen wie dem demografischen Wandel und Digitalisierung, die auch bei den Arbeitsgerichten zu einem "grundlegenden Wandel" führten.

Große Zentren, kleine externe Einheiten, Bedienstete werden versetzt

Das 24-seitige Diskussionspapier, das beck-aktuell vorliegt, schlägt deshalb eine radikale Kürzung vor, die Zahl der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte soll von 33 auf 17 reduziert werden. Die Arbeitsgerichte in Iserlohn, Detmold, Herford, Minden, Paderborn, Arnsberg, Rheine, Bocholt, Herne, Wesel, Oberhausen, Krefeld, Solingen, Siegen und Siegburg sollen dabei in anderen Standorten aufgehen*. Um die regionale Erreichbarkeit zu sichern, sollen lokale Gerichtstage und erstmals auch auswärtige Kammern eingerichtet werden. So sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiterhin an rund 40 Standorten Zugang zu Arbeitsgerichten haben, heißt es im Papier des Ministeriums.

Die Strategie ist damit eine Art Hybrid-Lösung: Größere Arbeitsgerichte mit mindestens acht, eher zehn Richterplanstellen sollen von mehr Personal profitieren, mit dem Engpässe abgefedert werden könnten. An größeren Einheiten sei bei Personalausfällen regelmäßig eine behördeninterne Vertretung einfacher möglich, schreibt das Ministerium. Demgegenüber könnten Ausfälle in kleinen Einheiten oft nur durch bezirksübergreifende Vertretungen kompensiert werden, was zu überobligatorischem Einsatz einzelner Bediensteter führe. An den größeren Gerichten sollen zudem leistungsfähigere IT-Dienste eingerichtet werden. Zudem sollen sie wie bisher die persönliche Ansprechbarkeit der Arbeitsgerichte sicherstellen. Größere Standorte seien schließlich auch resilienter gegenüber konjunkturbedingten Schwankungen der Verfahrenszahlen und Entwicklungen wie dem demografischen Wandel, heißt es im Diskussionspapier. Die kleineren Einheiten in Form von lokalen Gerichtstagen und auswärtigen Kammern sollen hingegen gewährleisten, dass Menschen in ihrer Region einen Gerichtsstandort finden.

Personal abbauen will das Justizministerium trotz der groß angelegten Strukturreform jedoch nach eigenem Bekunden nicht. Man wolle klarstellen, "dass sie [die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Anm. d. Red.] bei Umsetzung der vorgeschlagenen Reformmaßnahmen selbstverständlich einen Arbeitsplatz in der nordrhein-westfälischen Justiz werden behalten können". Alle Gerichtsangehörigen, die bislang an einem Standort beschäftigt seien, der im Zuge der Strukturreform mit einem anderen Standort zusammengelegt werde, würden dann an den neuen Standort versetzt – Richterinnen und Richtern werde dort nach Maßgabe der §§ 32, 33 DRiG ein neues Richteramt übertragen.

Aus LAG Köln und Düsseldorf wird "Landesarbeitsgericht für das Rheinland"

Was laut Diskussionspapier ebenfalls klar ist: Eine so stark konzentrierte Arbeitsgerichtsbarkeit bräuchte keine drei Landesarbeitsgerichtsbezirke mehr, wie sie bisher in Hamm, Köln und Düsseldorf existieren. "Eine mögliche Strukturreform kann daher nicht auf die erste Instanz beschränkt bleiben, sondern muss unter den vorgenannten Aspekten gleichermaßen ebenso die Landesarbeitsgerichte in den Blick nehmen", schreibt Limbachs Haus.

Die pikante Lösung: Die notorisch rivalisierenden Rheinland-Metropolen Köln und Düsseldorf sollen sich künftig ein "Landesarbeitsgericht für das Rheinland" teilen, das seinen Hauptsitz in der Landeshauptstadt haben soll. Über auswärtige Kammern behielte es aber nach den Plänen auch einen Sitz in Köln. "Bereits bis zum 31. Dezember 1981 gehörte der rheinische Arbeitsgerichtsbezirk insgesamt zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf" schreibt das Ministerium, "das in Köln allerdings 'vor Ort' durch auswärtige Kammern vertreten war."

Umsetzung binnen fünf Jahren geplant

Weil eine solche Reform einen hohen Organisationsaufwand benötigt und auch für die einzelnen Beschäftigten nicht von heute auf morgen zu stemmen sein dürfte, sollen die Veränderungen "mit einem hinreichenden zeitlichen Vorlauf abhängig von den jeweiligen konkreten örtlichen Gegebenheiten" stattfinden. Insgesamt soll der Prozess in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Inkrafttreten des für die Strukturänderung erforderlichen Landesgesetzes umgesetzt werden.

Doch soweit ist es noch nicht. Die Vorschläge sollen nun erst einmal bis Jahresende mit den Interessenvertretungen erörtert werden. Anfang 2026 soll eine abschließende Empfehlung für die Landesregierung vorliegen, die dann über deren Umsetzung entscheiden würde.

*Anm. d. Red.: Zuvor waren die Arbeitsgerichte hier unvollständig aufgezählt, stattdessen hatten sich einige Gerichtstage in die Aufzählung eingeschlichen. So hieß es u. a., dass die Arbeitsgerichte Kleve und Moers aufgelöst werden sollten. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eigenständige Gerichte, sondern Gerichtstage des Arbeitsgerichts Wesel (Änderung am 14.11.2025, mam).

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 12. November 2025.

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