Die Studie "Polizei und Diskriminierung – Risiken, Forschungslücken und Handlungsempfehlungen" beleuchtet neben Rassismus auch weitere Diskriminierungsmerkmale, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt sind. Darunter fallen Merkmale wie Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität. Auch werden Diskriminierungsrisiken im Zusammenhang mit dem Merkmal "sozialer Status" erfasst.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass polizeiliches Handeln Diskriminierungsrisiken birgt – etwa bei Personenkontrollen, der Anzeigenaufnahme oder im Gewahrsam. Das sei der Fall sowohl für Menschen, die nur unzureichend von der Polizei geschützt würden, aber auch für Menschen, die übermäßig von polizeilichen Maßnahmen betroffen seien. Polizisten und Polizistinnen könnten aber auch selbst von Diskriminierung betroffen sein, etwa durch Kolleginnen oder Kollegen oder durch behördliche Strukturen. Diskriminierung könne in nahezu allen Bereichen auftreten. Laut der Studie ist es besonders alarmierend, dass das Risiko je nach Handlungsfeld variiert und bestimmte Gruppen deutlich häufiger betroffen sind. Ebenfalls gebe es, etwa im Bereich der Datenerhebung, immer noch große Forschungslücken.
Antidiskriminierungsbeauftragte: Vertrauen in die Polizei zentral
Die Polizei sei ein Spiegelbild der Gesellschaft und deshalb auch nicht frei von Diskriminierung, so Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Wer das ändern wolle, brauche Mut zur Verbesserung und müsse Diskriminierung klar benennen. Laut Ataman ist die Polizei zentral für den demokratischen Rechtsstaat. Zentral sei aber auch das Vertrauen in die Polizei – und das entstehe durch Transparenz, Kontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen.
Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, fordert ein Null-Toleranz-Klima bei allen Formen von Diskriminierung, auch innerhalb der Polizeibehörden. Besonders Führungskräfte seien in der Pflicht, diese Grundsätze jeden Tag vorzuleben, so Grötsch.
Strukturen überarbeiten, Schulungen und Beschwerdestellen etablieren
Die Antidiskriminierungsstelle formuliert auf Basis der Studie mehrere Empfehlungen. Vorgeschlagen wird eine diskriminierungssensible Überarbeitung polizeilicher Strukturen, verpflichtende Schulungen für Beamte und Beamtinnen, unabhängige Beschwerdestellen sowie eine Überprüfung bestehender gesetzlicher Regelungen etwa zu anlasslosen Kontrollen oder zum Einsatz digitaler Technologien.
"Eine faire, diskriminierungssensible Polizei, die für alle da ist und alle schützt, ist möglich, wenn Politik, Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam daran arbeiten", betonte Ataman und rief dazu auf, Forschungslücken transparent aufzuarbeiten.