Im Streit um die geforderten Diesel-Fahrverbote in Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen. Im Visier sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.
Politikern droht bis zu sechs Monate Haft
Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am 06.08.2019 den Eingang am Vortag. Aus dem Staatsministerium hieß es dazu, die Landesregierung nehme den Antrag zur Kenntnis. Das Land hat vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Die Organisation beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom BVerwG bestätigte Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 (ZUR 2017, 620) nicht umgesetzt werden.
Frist zur Umsetzung umfasst auch zonale Fahrverbote für neuere Euro-5-Diesel
Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen. Seit Januar 2019 gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt.
EuGH prüft nach DUH-Klage mögliche Zwangshaft gegen bayerische Politiker
Auch in Bayern hat der Verein Landespolitiker im Visier. Auf seine Klage wird der Europäische Gerichtshof am 03.09.2019 über mögliche Zwangshaft gegen bayerische Politiker wegen Missachtung von Gerichtsurteilen verhandeln. Anlass ist die Weigerung der Staatsregierung, trotz gerichtlicher Anordnung die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München aufzunehmen.
Redaktion beck-aktuell, 7. August 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Will, Neues zu den sog. Diesel-Fahrverboten, NZV 2019, 17
Scheidler, Dieselfahrverbote - aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, DAR 2019, 17
Engelmann, Dieselfahrverbote de lege ferenda, IR 2019, 21
BVerwG, Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge in der Umweltzone Stuttgart, NVwZ 2018, 883
VG Stuttgart, Zulässigkeit von Verkehrsbeschränkungen für Dieselautos, ZUR 2017, 620
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Berlin führt Diesel-Fahrverbote in wenigen Straßen ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 24.07.2019, becklink 2013723
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