Designrecht: Soll an das digitale Zeitalter angepasst werden

Das Bundeskabinett will das Designrecht modernisieren. Geplant sind Regeln für digitale Designs, mehr Schutz vor Design-Nachbauten per 3D‑Druck und ein eigenes Kennzeichnungssymbol.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Designrechts beschlossen. Damit will sie das geltende Recht an technische Entwicklungen anpassen und die europäische Designrichtlinie umsetzen. Das Designrecht soll nutzerfreundlicher werden und moderne Erscheinungsformen ausdrücklich erfassen, so das Justizministerium.

Der Entwurf sieht vor, digitale Designs – darunter dynamische und animierte Gestaltungen wie Benutzeroberflächen, Videospielfiguren oder virtuelle Landschaften – ausdrücklich zu schützen. Künftig soll für ihre Anmeldung auch ein Video eingereicht werden können. Bislang waren nur Standbilder zulässig.

Ⓓ für geschützte Designs

Eingetragene Designs sollen weitgehender als bisher vor designverletzenden 3D-Drucken geschützt werden. Hier sollen bereits vorbereitende Handlungen, etwa das Herunterladen von Software zur Erfassung eines Designs, verboten sein.

Im Kampf gegen die Produktpiraterie sollen Designinhaber bereits die Durchfuhr rechtsverletzender Waren durch Deutschland unterbinden können. Eine vergleichbare Regelung gibt es bereits für Marken.

Für geschützte Designs soll es künftig ein eigenes Symbol geben: das umkreiste D Ⓓ – in Anlehnung an das © für Urheberrechte (Copyright) und ® für Marken (Registered Trademarks). So sollen Designinhaber auf den Designschutz aufmerksam und kenntlich machen können, dass es sich um das originale Design handelt.

Vereinfachte Verfahren

Auch die Reparaturklausel wird angepasst. Formgebundene Ersatzteile wie Kotflügel sollen europaweit im Interesse eines liberalisierten Ersatzteilmarkts auch von Drittanbietern verkauft werden dürfen. Da eine entsprechende Regelung in Deutschland bereits seit 2020 existiert, wird im Rahmen der Umsetzung der EU-Vorgaben lediglich die Übergangsfrist von 2045 auf 2032 verkürzt.

Schließlich sollen einige Verfahren vor dem Deutschen Patent‑ und Markenamt vereinfacht werden. Solche, die in der Praxis nicht genutzt werden, will das Kabinett streichen.

Redaktion beck-aktuell, js, 4. März 2026 (ergänzt durch Material der dpa).

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