DAV und BRAK fordern regelmäßige Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordern eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren. Anwälte müssten von ihrer Arbeit leben können. Dies sei Voraussetzung dafür, dass anwaltliche Dienstleistungen – auch in der Fläche – für alle Menschen verfügbar und erreichbar sind, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann.

Gesetzliche Vergütung spiegelt Tariflohnentwicklung nicht wider

Damit Anwälte wirtschaftlich arbeiten könnten, müsse die gesetzliche Vergütung zumindest die Tariflohnentwicklung widerspiegeln. Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) seien notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen, so DAV und BRAK. Die Rechtsanwaltsvergütung sei zuletzt 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Die Tariflöhne seien seitdem um 16% gestiegen. Daneben hätten sich unter anderem die Gehälter der nichtanwaltlichen Mitarbeiter und die Mieten erhöht. Daran müsse sich, so beide Anwaltsorganisationen, die Anpassung in der Gesamtsumme orientieren.

Zeitnahe Reform gesetzlich geregelter Vergütung gefordert

"Die gesetzlich geregelte Rechtsanwaltsvergütung muss zeitnah reformiert werden", sagte DAV-Präsidentin Kindermann. Nur so könne der Zugang zum Recht weiterhin gewährleistet sein. Eine Vergütungsanpassung sollte allerdings nicht – wie in der Vergangenheit – mit einer Erhöhung der Gerichtskosten einhergehen, warnt BRAK-Präsident Ulrich Wessels. Es sei Aufgabe des Staates, für Bürger einen kostengünstigen Weg zu den Gerichten zu gewährleisten. "Der Rechtsstaat muss in einer Demokratie immer finanzierbar sein", so Wessels. Weder Bürger noch Unternehmen dürften davon abgehalten werden, ihre Rechte zu verfolgen.

Forderungskatalog vorgelegt

Bereits im April 2018 hatten DAV und die BRAK eigenen Angaben zufolge Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Forderungskatalog überreicht, der die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung beinhaltet. Die FDP-Bundestagsfraktion habe die Forderung aufgegriffen und beantragt, dass die Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur RVG-Reform vorlegt. Außerdem solle eine regelmäßige Anpassung in kurzen Abständen gesetzlich verankert werden.

Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2019.