Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV warnt vor einer dramatischen Versorgungslücke: "Gerade in den sensibelsten Bereichen des Sozialrechts, also Existenzsicherung, Gesundheit, Pflege, Behinderung etc., bleiben Rechtsuchende immer öfter ohne professionelle Vertretung, oder es wird frustriert gänzlich auf Rechtsschutz verzichtet", erklärte der Vorsitzende der AG Sozialrecht und DAV-Vorstandsmitglied, Nikolaos Penteridis.
Die AG Sozialrecht fordert deshalb eine deutliche Anhebung der Betragsrahmengebühren. Zudem brauche es gesetzlich klare Leitplanken, um pauschale Absenkungen durch Gerichte zu verhindern. Nach Angaben der AG reichen die aktuellen gesetzlichen Gebühren oft nicht aus, um kostendeckend zu arbeiten. Die Präsidentin des BSG, Christine Fuchsloch, habe bereits darauf hingewiesen, dass die Beiordnung von Anwältinnen und Anwälten immer schwieriger werde. Hauptgründe seien die hohe Komplexität sozialrechtlicher Verfahren bei gleichzeitig geringen Verdienstmöglichkeiten. Zudem habe die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht seit 2020 um fast 12% abgenommen.
Penteridis mahnte: "Das Versprechen des Rechtsstaats, den Zugang zum Recht auch für mittellose Rechtsuchende in existenzbedrohlichen Rechtsstreitigkeiten zu garantieren, hat bereits Schaden genommen. Das können wir uns nicht leisten; es muss jetzt gegengesteuert werden."


