DAV kritisiert Lambrechts Pläne für schärfere Sanktionen gegen Unternehmen

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ab, Unternehmen bei schweren Gesetzesverstößen schärfer zu sanktionieren. Ein "Sonderstrafrecht für Unternehmen" sei nicht nötig. Jedenfalls sei zu gewährleisten, dass Schweigerechte und das Anwaltsgeheimnis gewahrt werden.

DAV: Angemessenheit der drastischen Sanktionsverschärfung zweifelhaft

Trotz spektakulärer Einzelfälle reiche das jetzige Sanktionssystem aus, schreibt der DAV in einer Pressemitteilung vom 22.08.2019. Das deutsche Recht biete bereits eine Vielzahl von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen. Strafrecht müsse Ultima Ratio bleiben. Schon jetzt könnten Unternehmen mit erheblichen Geldbußen sanktioniert werden. Die geplante Erhöhung der Sanktionsobergrenze sei massiv: von bisher 10 Millionen Euro auf nunmehr bis zu 10 % des Jahresumsatzes. Die Angemessenheit der Sanktion sei zweifelhaft. Die in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle, etwa rund um den Dieselskandal, zeigten gerade, dass Manager eine persönliche Verantwortung trifft. Die Verantwortlichen könnten strafrechtlich verfolgt werden.

Schweigerechte und Anwaltsgeheimnis sichern

Wenn Unternehmen künftig wie Beschuldigte im Strafverfahren behandelt würden, müssten sie aber auch vergleichbare Rechte haben, so der DAV. Sie dürften nicht verpflichtet werden, an der eigenen Verfolgung mitzuwirken. In Aussicht gestellte Strafmilderungen im Falle interner Untersuchungen dürften keinen unzulässigen Druck ausüben, auf Verfahrensrechte zu verzichten. Interne Untersuchungen zur Aufarbeitung von Strafbarkeitsvorwürfen müssten – wie bei Individualbeschuldigten – ein geschützter Bereich sein: Die Ermittlungsbehörden dürften auf Erkenntnisse der internen Untersuchung nicht zugreifen. Besonders der Schutz des Anwaltsgeheimnisses müsse garantiert sein. Hierzu gehörten Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbote wie auch ein anwaltliches Zeugnisverweigerungsrecht. 

Redaktion beck-aktuell, 23. August 2019.