Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) darf erst an den Start gehen, wenn die Technik das Anwaltsgeheimnis zuverlässig schützt und den Anwälten eine gute verlässliche Bedienung gewährleistet. Dies forderte der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich seines Symposions "beA – Wie geht es weiter?" im DAV-Haus am 22.01.2018. Die Fehler müssten genau analysiert und vollständig beseitigt werden. Der DAV hält fest, dass die gesetzlich vorgesehene passive Nutzungspflicht für Anwälte bis zum endgültigen Start des beA nicht besteht.
Wegen Sicherheitsbedenken Start verschoben
Am 01.01.2018 sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach für die Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht starten. Doch gravierende Sicherheitssorgen hätten den Start verhindert, so der DAV. In einer ersten technischen und rechtlichen Bestandsaufnahme zum beA im DAV-Haus sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg: "Wir brauchen ein absolut sicheres und nutzerfreundliches beA, damit das Vertrauen der Anwaltschaft in den elektronischen Rechtsverkehr nicht verloren geht." Um dies zu erreichen, sei eine schonungslose Fehleranalyse, Transparenz und eine seriöse Planung für den Neustart erforderlich. Sicherheit gehe vor Schnelligkeit.
Hinzuziehung unabhängiger technischer Experten gefordert
Wichtig sei, dass alle Beteiligten offen zusammen arbeiteten. Wesentlich aus Sicht des DAV ist, dass neben Rechtsanwälten auch unabhängige technische Experten hinzugezogen werden. Technisch sei für die Anwälte unter anderem wichtig, dass beim beA ein Kanzleipostfach (nicht nur personalisierte Postfächer) möglich ist. Die gesetzliche Begrenzung des Uploads auf 60 MB sei nicht praktikabel und sollte überprüft werden.
Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2018.
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Woopen, Kollektiver Rechtsschutz - Ziele und Wege, NJW 2018, 133
Draznin, Der Countdown läuft: Anleitung zur empfangsbereiten Einrichtung des?besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, ZAP 2017, 1281
Lange, Mandatsgeheimnisschutz mit Fragezeichen, ZAP 2017, 1097
Aus dem Nachrichtenarchiv
DAV: Zugang zum Recht gehört in Koalitionsvertrag, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.01.2018, becklink 2008819
BRAK: Elektronisches Anwaltspostfach soll zeitnah wieder online gehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.01.2018, becklink 2008763