"Cum-Ex": Keine Ermittlungen gegen Scholz und Tschentscher

Im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen der in den "Cum-Ex"-Skandal verstrickten Warburg Bank wird es in Köln keine Ermittlungen gegen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher (beide SPD) geben. Das teilte die Behörde gestern mit. Ein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat habe sich aus den Ermittlungen nicht ergeben.

Scholz und Tschentscher weisen Einflussnahme zurück

Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf. Juristisch belangt worden sind bisher nur wenige Beteiligte. Viel diskutiert wurde die Rolle der Hamburger Finanzverwaltung in den Jahren 2016 und 2017. Damals war der heutige Bundeskanzler Scholz Hamburger Bürgermeister. Ein Untersuchungsausschuss der Hansestadt soll klären, ob führende SPD-Politiker in dieser Zeit Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Warburg Bank genommen haben. Die Finanzverwaltung verzichtete Ende 2016 entgegen ursprünglicher Planung auf eine Rückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Bank. Scholz hat bei Vernehmungen als Zeuge jede Einflussnahme als Hamburger Bürgermeister bestritten. Auch sein Nachfolger, der damalige Finanzsenator Peter Tschentscher, weist jede Einflussnahme zurück.

Auswertung von sichergestellten Postfächern ohne Erfolg

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Scholz und Tschentscher nach einer Anzeige bereits abgelehnt. Ähnlich verhält es sich nun in Köln. Die Staatsanwaltschaft erklärte, "insbesondere die Auswertung der in einem anderen Verfahren sichergestellten Postfächer von Mitarbeitern des Finanzamtes und der Finanzbehörde Hamburg sowie von Herrn Dr. Tschentscher und Herrn Scholz" habe keine Unterlagen zu Tage gefördert, die Rückschlüsse auf etwaige Gesprächsinhalte Beteiligter ermöglichten. Die "Bild" hatte zuvor über die Entscheidung in Köln berichtet.

Langwierige Skandalaufarbeitung

Im sogenannten Cum-Ex-Skandal nutzten Banken und andere Finanzakteure eine Gesetzeslücke, um den Staat zu betrügen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand Schätzungen zufolge ein Schaden von mindestens zehn Milliarden Euro. 

Redaktion beck-aktuell, 20. Dezember 2022 (dpa).