EU-Parlament billigt Unterstützungsmaßnahmen in Corona-Krise

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben am 26.03.2020 auf einer außerordentlichen Plenarsitzung eine Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise, die Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds und die Eindämmung sogenannter Geisterflüge beschlossen. Der Rat muss den Standpunkt des Parlaments noch formell billigen. Die angenommenen Maßnahmen sollen in den kommenden Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Investitionsinitiative

Mit der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise ("Corona Response Investment Initiative") sollen nach Angaben des EU-Parlaments 37 Milliarden Euro aus den verfügbaren EU-Mitteln so schnell wie möglich an die von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffenen Bürger, Regionen und Länder weitergegeben werden. Die Mittel würden an die Gesundheitssysteme, KMU, in die Arbeitsmärkte und andere gefährdete Wirtschaftsbereiche der EU-Mitgliedstaaten geleitet. Der Vorschlag wurde mit 683 Stimmen bei einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.

Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds

Beschlossen wurde zudem die Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds auf Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Durch die Maßnahmen sollen im Jahr 2020 den europäischen Ländern bis zu 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen des Fonds zuschussfähigen Maßnahmen würden auf folgende Bereiche ausgeweitet: Die Unterstützung im Fall einer Notlage größeren Ausmaßes im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich medizinischer Hilfe, sowie Maßnahmen zur Prävention, Überwachung oder Bekämpfung der Ausbreitung von Krankheiten. Der Vorschlag wurde mit 671 Stimmen bei 3 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen angenommen.

Eindämmung von Leerflügen

Durch die vorübergehende Aussetzung der EU-Vorschriften über Zeitnischen auf Flughäfen werde verhindert, dass Fluggesellschaften während der Pandemie Leerflüge durchführen, heißt es weiter in der Mitteilung des EU-Parlaments. Die vorübergehende Aussetzung bedeute, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, ihre geplanten Start- und Landezeitnischen zu nutzen, um sie in der nächsten Saison zu behalten. Die Verfallsregel bei Nichtnutzung ("use it or lose it") werde für die gesamte Sommersaison vom 29.03. bis zum 24.10.2020 aufgehoben. Der Vorschlag wurde mit 686 Stimmen bei keiner Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen.

Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020.