Corona-Pandemie: FDP fordert negative Gewinnsteuer

Die Bundesregierung soll als Sofortmaßnahme gegen die Corona-Wirtschaftskrise eine sogenannte negative Gewinnsteuer einführen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (BT-Drs. 19/18261). Die Finanzämter sollen, statt fällige Steuervorauszahlungen von den Konten der Unternehmen abzubuchen, diesen eine negative Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer als Liquiditätsoforthilfe überweisen.

Steuerstundungen nicht ausreichend

Zur Begründung heißt es, Steuerstundungen seien zwar ein guter erster Schritt, sie würden aber als Verzicht auf Steuervorauszahlungen nicht ausreichen, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen und eine Insolvenzflut abzuwenden. Daher müsse es zu einer weitergehenden Maßnahme kommen, die unkompliziert umgesetzt werden und die Unternehmen sofort mit Liquidität versorgen könne.

Letzter Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage soll der letzte Steuerbescheid dienen. Je nach Umsatzausfall soll die negative Gewinnsteuer zum Beispiel 30%, 70% oder sogar 100% der letzten Steuerschuld betragen. Damit würden Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schultern gehabt hätten, von dieser Maßnahme sofort profitieren.

Übergang in erweiterte Verlustverrechnung nach der Krise

Die negative Gewinnsteuer solle zunächst nur als zinslose Liquiditätsversorgung geliehen werden, schlägt die FDP-Fraktion weiter vor. In einem zweiten Schritt nach dem Ende der Krise solle der Deutsche Bundestag eine deutlich erweiterte Verlustverrechnung mit vergangenen oder zukünftigen Jahren einführen. Von den Unternehmen in der Krise bereits erhaltene negative Gewinnsteuerzahlungen sollten darauf anrechenbar sein und könnten insoweit zur Stärkung des Unternehmens behalten werden.

Staat gefordert

Nach Ansicht der FDP-Fraktion benötigen Unternehmen, deren Umsätze innerhalb weniger Tage teilweise bis auf null eingebrochen seien, dringend Liquidität. Nur so könnten im Kern gesunde Betriebe vor der Insolvenz gerettet werden. Der Staat sei mit außergewöhnlichen Maßnahmen gefordert, um die Unternehmen nicht unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit abrutschen zu lassen.

Redaktion beck-aktuell, 2. April 2020.