Corona-Krise: BRAK und DAV bitten um Unterstützung der Rechtsanwaltschaft

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ulrich Wessels, appelliert an alle deutschen Gerichte, den von der Corona-Krise mittelbar oder unmittelbar betroffenen Rechtsanwälten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen. Nicht eilbedürftige Termine sollten aufgehoben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) betont im Zusammenhang mit der Corona-Krise, dass Rechtsanwälte einen zentralen Beitrag zum funktionierenden Rechtsstaat leisteten und den Bürgern den Zugang zum Recht sicherten. Die Arbeit der Anwälte sowie der Zugang zum Recht müssten zwingend aufrechterhalten und unterstützt werden.

Anwaltschaft vor erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen

"Es haben sich in den vergangenen Tagen vermehrt Kolleginnen und Kollegen an die BRAK gewandt und um Unterstützung gebeten", so Wessels. "Wir alle sind aktuell mit einer Ausnahmesituation konfrontiert, die uns viel abverlangt. Wir müssen nicht nur unseren Büroalltag so organisieren, dass wir weder uns noch unsere Mitarbeiter unnötiger Ansteckungsgefahr aussetzen, sondern müssen gegebenenfalls auch dafür sorgen, dass unsere Kinder betreut werden. Dies stellt die gesamte Anwaltschaft vor erhebliche organisatorische und letztlich auch wirtschaftliche Herausforderungen", so Wessels weiter. 

Wessels: Gerichte sollten nicht eilbedürftige Termine verschieben

Die Anwaltschaft sei daher auch auf die Unterstützung der Richter angewiesen: "Ich bitte alle Gerichte, bereits anberaumte Termine, die nicht eilbedürftig sind, in Abstimmung mit den Parteivertreterinnen und Parteivertretern aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Fristen sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation möglichst großzügig gesetzt, Fristverlängerungsanträge wohlwollend behandelt werden". Dies diene insbesondere auch der Sicherung und Wahrung von Mandanteninteressen, so Wessels. Natürlich dürfe Corona nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege führen. Gleichwohl wünsche er sich für alle Kollegen größtmögliche Flexibilität und Unterstützung durch die Justiz.

DAV: Einholung von Rechtsrat muss möglich bleiben

Die Stellung der Anwälte als Organe der Rechtspflege hebt der DAV am 17.03.2020 hervor. Die Fristen liefen weiter. Arbeitsrechtsrechtliche Beratung in der Corona-Krise, der Streit um das Sorgerecht für das Kind, Verfahren vor dem Sozialgericht - das alles müsse sicher weiterverfolgt werden - auch in Zeiten einer Pandemie, so DAV-Präsidentin Edith Kindermann. Hinzu kämen gerade jetzt zahlreiche Rechtsfragen der Bürger in Zusammenhang mit der Corona-Krise. "Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen, sie brauchen Rechtsrat", ergänzt Kindermann. 

Forderung nach Notbetreuung für Kinder sowie Liquiditätshilfen und Steueraufschübe

Der DAV fordert Unterstützung der Arbeit der Rechtsanwälte sowie die Sicherstellung der Rechte der Bürger in Corona-Zeiten. Anwälte und ihre Mitarbeiter gehörten den systemrelevanten Berufen an. Deshalb müssten auch sie Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben. Großzügig zu regeln seien Fristversäumnisse, zum Beispiel bei der Wiedereinsetzung, sowie bei technischen Schwierigkeiten in der Korrespondenz mit Gerichten. Man sollte in Betracht ziehen, für eine beschränkte Zeit § 245 ZPO (Unterbrechung bei Stillstand der Rechtspflege) entsprechend anzuwenden. Der DAV verlangt zudem Liquiditätshilfen und Steueraufschübe für Anwälte. Viele kleine und mittlere Kanzleien hätten - anders als allgemein geglaubt werde - nur knappe Liquidität für kurze Zeit. Schließlich müsse das Kurzarbeitergeld praktisch und einfach beantragt werden können. Die derzeitigen Unterlagen seien zu kompliziert.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2020.